Sachgebiet 42 - Finanzverwaltung
Aufgaben
- Haushaltswesen
- Finanzausgleich, Finanzstatistik
- Zentrale Anordnungsstelle für die Kreiskasse, soweit nicht bei anderen Sachgebieten
- Abgabenrecht des Kreises, insbesondere Steuern
- Kreis-, Bezirks- und sonstige Umlagen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung
- Kreisdarlehen und Kreiszuschüsse (auch Altenheim- u. Pflegeeinrichtungen)
- Zuwendungen des Staates an den Landkreis
- Steuerstelle
- Kosten- und Leistungsrechnung (zentral)
- Kommunale Abfallwirtschaft, soweit nicht im SG 22
- Versicherungsangelegenheiten, soweit nicht im SG 54
- Dienstfahrzeuge des Landkreises
- Haushaltswesen für den Tourismusverband Inn-Salzach und den Regionalen Planungsverband (mit Abteilung 4)
- Kassen- und Buchführung
- Beitreibungs- und Vollstreckungswesen
- Aufstellung der Jahresrechnung
- Beauftragter für den Bundes- und Staatshaushalt
- Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem
- Gebiet der zivilen Verteidigung
Finanzen des Landkreises
Die Finanzverwaltung (Sachgebiet 42) ist für die Finanzen des Landkreises Altötting zuständig. Hierzu zählen insbesondere interne Dienstleistungen, z.B. die zentrale Erfassung von Zahlungsanordnungen oder die Erstellung des Haushaltsplanes und der Jahresrechung.
Außerdem ist die Finanzverwaltung für die Erhebung der Kreisumlage zuständig. Die Kreisumlage ist die bedeutendste Einnahmequelle des Landkreises. Sie wird von den Städten, Märkten und Gemeinden im Landkreis erhoben. Grundlage für die Berechnung sind die Steuereinnahmen der Städte, Märkte und Gemeinden des Vorvorjahres sowie die Schlüsselzuweisungen des Vorjahres. Der Kreistag setzt jährlich den Hebesatz für die Kreisumlage fest.
Die Finanzverwaltung ist außerdem für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuer in den gemeindefreien Gebieten des Landkreises zuständig. Es werden nur noch einzelne Vorgänge aus früheren Jahren abgewickelt, da mit Wirkung vom 01.01.2001 die letzten gemeindefreien Gebiete in angrenzende Städte und Gemeinden eingegliedert wurden. Für die Erhebung der Grund- und Gewerbesteuern in den Gemeinden sind die örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen zuständig.
Für Fragen zu anderen Steuern, z.B. Lohn- und Einkommensteuer oder Kfz-Steuer, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt.
Zuschüsse
Die Finanzverwaltung (Sachgebiet 42) ist für folgende Zuschüsse des Landkreises zuständig:
- Jugendsportförderung für Sportvereine
- Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste
Der Landkreis Altötting fördert die notwendigen Investitionen bedarfsgerechter ambulanter Pflegedienste.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502311 | +49 8671 502 71 311 | 3.11 | Rudolf.Aigner@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502312 | +49 8671 502 71 312 | 3.12 | Manuela.Hutterer@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502310 | +49 8671 502 71 310 | EG03 | Claudia.Jandke@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502352 | +49 8671 502 71 352 | 3.11 | Elisabeth.Marchner@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502354 | +49 8671 502 71 354 | 3.12 | Lieselotte.Trager@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502349 | +49 8671 502 71 349 | 3.11 | Manuela.Westner@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr