Vereinspauschale
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine (e.V.). Gefördert werden gemeinnützige Vereine, deren Vereinssitz in Bayern und deren Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart ist. Ferner muss der Verein Mitglied des Bayerischen Landessportverbands oder des Bayerischen Sportschützenbundes sein. Der Verein muss zudem aktive Jugendarbeit betreiben.
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 03.03.2025. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Soweit ein Verein nicht mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreicht, wird eine Förderung nicht gewährt.
Welche Trainer- und Übungsleiterlizenzen anerkannt werden, können Sie in der Liste der anerkannten Trainer- Übungsleiterlizenzen entnehmen. Die Vorlage von „Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen“ ist ab dem Förderjahr 2024 nicht mehr erforderlich. Lediglich bei der Aufteilung einer Lizenz auf zwei Vereine ist die Erklärung zur Teilung von Lizenzen beizulegen.
Hier erhalten Sie einen Überblick aus den Sportförderrichtlinien des Freistaates Bayern sowie die Hinweise zum Datenschutz.
Nähere Informationen sowie die Sportförderrichtlinien finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren für Sport und Integration:
https://www.innenministerium.bayern.de/sug/sport/foerderung/vereinspauschale/index.php
- Kommunalaufsicht - Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale (Online-Antrag)
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Kommunalaufsicht - Antragsformular Vereinspauschale 2025
IMS Vollzug Vereinspauschale legitimiert den Einsatz. Siehe Ablage des Homepagepostfachs
- Kommunalaufsicht - Erklärung zur Teilung von Lizenzen
- Liste der anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen 2025.pdf
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