Trinkwasserverordnung; rechtlicher Vollzug
Die Trinkwasserverordnung soll die Qualität des Wassers schützen und verbessern. Sie basiert auf dem deutschen Infektionsschutz-Gesetz und der EG-Trinkwasserrichtlinie.
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu schützen.
Aufgaben:
Rechtlicher Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für
- dezentrale Wasserversorgungsanlagen:
Anlagen einschließlich des dazugehörigen Leitungsnetzes, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen oder im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, ohne dass eine Anlage nach § 2 Nr. 2 Buchstabe a oder Buchstabe c TrinkwV vorliegt - Eigenwasserversorgungsanlagen:
Anlagen einschließlich der dazugehörigen Trinkwasser- Installation, aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502827 | +49 8671 502 71 827 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 P 1.09 | manuel.grabmann@lra-aoe.de |
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+49 8671 502828 | +49 8671 502 71 828 | Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.09 | Trinkwasser@lra-aoe.de |
Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
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Öffnungszeiten
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