Bildung und Teilhabe; Informationen über Leistungen

Alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und wenn die Familie eine der folgenden Sozialleistung erhält:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Sozialhilfe (SGB XII)

Ausflüge und Klassenfahrten

Für eintägige Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden die tatsächlichen Kosten (Fahrtkosten, Übernachtung, Verpflegung, Eintritt) übernommen. Nicht übernommen wird ein Taschengeld.

Persönlicher Schulbedarf

Schülerinnen und Schüler erhalten im Schuljahr eine Pauschale in Höhe von 195 Euro. Diese kann für die Anschaffung einer Schultasche, Sportzeug oder für Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien verwendet werden. Die Auszahlung erfolgt jeweils im August (130 Euro) und im Februar (65 Euro) eines Schuljahres. Die Schulbedarfspauschale wird jährlich angepasst.

Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, erhalten einen Zuschuss zu den dadurch entstehenden Kosten, wenn diese nicht von Dritten übernommen werden.

Im Freistaat Bayern gilt grundsätzlich die „Kostenfreiheit des Schulwegs“. Ein Antrag kann dazu gestellt werden.

Lernförderung/Nachhilfe

Sofern das erfolgreiche Ablegen eines Schulabschlusses gefährdet bzw. das Leistungsniveau nicht ausreichend ist, um die wesentlichen Lernziele der jeweiligen Jahrgangsstufe zu erreichen, kann eine zusätzliche außerschulische Lernförderung bewilligt werden.

Das Formular „Bestätigung der Schule im Rahmen der Bewilligung von Lernförderung (Anlage 1 und 2) ist dem Antrag beizufügen.

Mittagsverpflegung

Für das gemeinschaftliche warme Mittagessen in der Schule oder in der Kindertageseinrichtung werden alle Aufwendungen übernommen.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 15 Euro gibt es z. B. für Mitgliedsbeiträge in Vereine, für Gesangs- und Tanzunterricht, für organisierte Freizeitfahrten oder für die Hausaufgabenbetreuung.

Das Formular „Bestätigung des Vereins über Teilhabe“ finden Sie auf dieser Seite unter „Formulare“.

Die Leistungen können an den Anbieter direkt oder als Geldleistungen an die Familie erbracht werden. Hierfür müssen die jeweiligen Rechnungen, Quittungen oder andere Nachweise (z. B. Kontoauszüge) vorgelegt werden.

Familien können die Leistungen in der jeweiligen Gemeindeverwaltung oder im Landratsamt Altötting, Bahnhofstr. 50, 84503 Altötting beantragen.

Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Werden Kontoauszüge vorgelegt, dürfen bei Ausgaben (nicht jedoch bei Einnahmen) Verwendungszweck bzw. Empfänger einer Überweisung (nicht aber deren Höhe) geschwärzt werden, wenn es sich um besondere Kategorien von personenbezogenen Daten (Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung) handelt. Dies sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, ferner genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten sowie Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Daniel, Florian
+49 8671 502450 +49 8671 502 71 450 Bahnhofstr. 50/EG14
Eggl, Heidi
+49 8671 502469 +49 8671 502 71 469 Bahnhofstr.50/EG15
Huber, Carina
+49 8671 502458 +49 8671 502 71 458 Bahnhofstr. 50/EG15
Lechl, Anna
+49 8671 502475 +49 8671 502 71 475 Bahnhofstr.50/EG15
Denk, Ingrid
+49 8671 502473 +49 8671 502 71 473 Bahnhofstr.50/EG15

Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen

AdresseLandratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen
Bahnhofstraße 50
84503 Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr