Tierarzneimittel; Überwachung des Verkehrs
Aufgaben
- Mitwirkung bei der Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs
- Mitwirkung bei der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei Tierärzten, in tierärztlichen Hausapotheken und in Tierkliniken
Tierarzneimittelrecht
Um bei der Anwendung von Tierarzneimitteln nachhaltig die Arzneimittelsicherheit zu gewährleisten, aber auch zur Verhinderung unerwünschter Rückstände in Lebensmitteln überwacht das Veterinäramt regelmäßig tierärztliche Hausapotheken und landwirtschaftliche Betriebe und koordiniert routinemäßig durchgeführte Stichproben im Rahmen des nationalen Rückstandskontrollplanes. Bei Fragen zum Tierarzneimittelrecht stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln gewinnt zunehmend an Bedeutung. Der Einsatz von Arzneimitteln ist in gewissem Umfang zur Gesunderhaltung der Tierbestände unerlässlich. Durch einen fachlich gerechtfertigten, sorgfältigen Umgang soll die Sicherheit bei der Anwendung gewährleistet bleiben, damit auch weiterhin wirksame und unbedenkliche Tierarzneimittel zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muß sichergestellt sein, daß Gefährdungen der Verbraucher durch eine unsachgemäße Anwendung so weit als möglich ausgeschlossen bleiben. Wir tragen hierzu bei durch
- Beratung von Landwirtschaft und Tierärzten über fachliche und rechtliche Aspekte des Umgangs mit Tierarzneimitteln
- Regelmäßige Kontrollen der tierärztlichen Hausapotheken einschließlich der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
- Routinemäßige Kontrollen von Tierhaltungen
- Nachverfolgung von Verdachtsfällen und positiven Rückstandsbefunden
- Überwachung des Verkehrs mit freiverkäuflichen Tierarzneimitteln (Zoohandel, Einzelhandel)
Weitere Informationen:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Dr.
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+49 8671 502 803 | +49 8671 502 71 819 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07 | Korbinian.Dr.Waesle@LRA-aoe.de |
Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr