Sportstätte des Landkreises; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
Landkreise können ihre sportlichen Einrichtungen zur Benutzung durch Vereine/Organisationen zur Verfügung stellen. Hierfür wird in der Regel ein Nutzungsentgelt erhoben.
Die Nutzung muss beantragt werden.
Im Rahmen der Widmung der Sportstätte wird unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Raumkapazitäten über eine Möglichkeit der Nutzung entschieden.
Ansprechpartner
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502151 | +49 8671 502 71 151 | Bahnhofstr. 34 E1.11 | Bettina.Eichinger@LRA-aoe.de |
Bahnhofstraße 34
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Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr