Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Mit Hinweisen zu tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen von Nutz- oder Heimtieren wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und die diesen zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt geben Sie die beteiligten Personen oder Zeugen an. Ihre Angaben werden von der Kreisverwaltungsbehörde überprüft.
- Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Ansprechpartner
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Dr.
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Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
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