Kinder- und Jugendhilfe; Informationen

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
  • Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kinder und Jugendliche; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).

Die für Kinder und Jugendliche vorgesehenen Leistungen werden in der Regel bis zum 16. bzw. 18. Lebensjahr gewährt, darüber hinaus nur unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Schul- oder Berufsausbildung, körperliche oder geistige Behinderung). Eine Gewährung von Jugendhilfeleistungen ist unter gewissen Einschränkungen auch an junge Volljährige (bis zum 21. Lebensjahr, bei einzelnen Leistungen sogar bis zum 27. Lebensjahr) möglich.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Dötter, Magdalena
+49 8671 502394 +49 8671 502 71 394 3.25
Huber, Simone
+49 8671 502331 +49 8671 502 71 331 3.31
Kozica, Sarah
+49 8671 502362 +49 8671 502 71 362 3.28
Kunze, Amelie
+49 8671 502393 +49 8671 502 71 393 3.30
Maier, Sarah-Aline
+49 8671 502358 +49 8671 502 71 358 3.31
Mannke, Lisa
+49 8671 502329 +49 8671 502 71 329 3.29

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
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