Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Gestattungen

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke der öffentlichen Versorgung verlegt (z.B. Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation) werden vom Straßenbaulastträger Vereinbarungen, Verträge geschlossen.

In den Verträgen werden z.B. die Dokumentation der Leitungen, die Haftung für Schäden, Folgepflichten und – kosten sowie technische Bedingungen für die Wiederherstellung der Straße geregelt.
Für die Aufgrabung ist bei der Straßenverkehrsbehörde zusätzlich ein Antrag auf eine verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Urban, Rosmarie
+49 8671 502205 +49 8671 502 71 191 2.05
Schön, Sabine
+49 8671 502237 +49 8671 502 71 237 2.05a
Schwannberger, Christine
+49 8671 502256 +49 8671 502 71 256 2.05a
Udvardi, Alexandra
+49 8671 502288 +49 8671 502 71 288 2.05

Landratsamt Altötting - Sachgebiet 52

AdresseLandratsamt Altötting - Sachgebiet 52
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr