Führerschein; Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis

Sofern Sie eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei besitzen bzw. besaßen, kann Ihnen unter vereinfachten Voraussetzungen eine allgemeine Fahrerlaubnis der entsprechenden Klassen erteilt werden.

Eine Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei berechtigt Sie nur zum Führen von Dienstfahrzeugen. Sie gilt nur für die Dauer des Dienstverhältnisses.

Sie können aber auf Grund Ihrer Dienstfahrerlaubnis auf Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine allgemeine Fahrerlaubnis in der Form eines EU-Kartenführerscheins erhalten.

Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Vorliegen einer gültigen Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis. Näheres erfragen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Dienstfahrerlaubnis oder Bescheinigung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • ziviler Führerschein (wenn vorhanden)
  • ggf. weitere Unterlagen

Ansprechpartner

Name Telefon Telefax Zimmer
Lippl, Karin
+49 8671 502543 +49 8671 502 71 543 Bahnhofstr. 34 E.03
Maier, Yvonne
+49 8671 502525 +49 8671 502 71 525 E.25
Streck, Erik
+49 8671 502544 +49 8671 502 71 544 E.26
Umkehrer, Brigitte
+498671 502546 +498671 50271 546 E.25
Stadler, Marlene
+49 8671 502562 +49 8671 502 71 562 E.25

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr