Onlinebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?

  1. Sie benötigen für die Durchführung ein Smartphone, Tablet oder einen PC, einen Drucker, einen Internetzugang und eine private E-Mail-
    Adresse.
  2. Hier finden Sie den Link zur ONLINE BELEHRUNG
  3. Sie haben die Option, sich mit der BundID zu registrieren, können alternativ jedoch auch ohne Registrierung fortfahren.
  4. Füllen Sie nun bitte unter 1.1 Ihre persönlichen Daten aus. Bitte beachten Sie:
    1. Sollten Sie das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder eine gesetzliche Vertretung haben, geben Sie die
      Daten Ihrer Sorgeberechtigten oder betreuenden Personen im Schritt 1.2 an (Mehrfachangabe möglich).
    2. Sofern Sie zu der Gruppe „Schülerin / Schüler im verpflichtenden Schülerinnen- / Schülerpraktikum“ gehören, wählen
      Sie dies im letzten Schritt aus und laden im Anschluss einen Nachweis über das verpflichtende Praktikum hoch. Nur
      bei gültigem Nachweis kann eine Bescheinigung kostenlos ausgestellt werden.
    3. Sollte sich Ihre Wohnanschrift im Ausland befinden, erscheint das Infofeld „Die Kombination aus Straße, PLZ und
      Stadt konnte nicht gefunden werden. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe.“. Dieses Infofeld können Sie in diesem Fall
      ignorieren, die Daten werden trotzdem entsprechend im Gesundheitsamt eingehen.
  5. Führen Sie nun unter den Schritten 1.3 bis 1.7 die Belehrung nach §43 IfSG durch. Sie besteht aus Videos, die vollständig
    angeschaut werden müssen, und dazugehörigen Fragen, die beantwortet werden müssen.
  6. Im Schritt 1.8 bestätigen Sie bitte die entsprechenden Aussagen, sofern diese zutreffen. Optional können Sie hier auch ein
    ärztliches Attest zur Bestätigung hochladen.
  7. Im Schritt 2 werden Ihre Angaben zusammengefasst und ggf. auf fehlende Angaben überprüft. Pflichtangaben können Sie nun
    ggf. ergänzen.
  8. Schritt 3: Bestätigung:
    1. Kostenpflichtige Belehrung: Sie gelangen nun zur Bezahlung und können sich anschließend die Bescheinigung als PDF
      herunterladen. Für den Bezahlvorgang können Sie alle Kredit-/Debitkarten mit Visa- oder MasterCard-Symbol nutzen.
    2. Kostenlose Belehrung (nur mit Nachweis): Sie können nun die Bescheinigung als PDF herunterladen.

Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?

Mitbürgerinnen und Mitbürger, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können oben rechts eine Version in anderen Sprachen wählen.