Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nur auf Grundlage eines EU-Scheckkartenführerscheins (Modelle ab 01.01.1999) möglich. Wenn Sie im Besitz einer anderen nationalen Fahrerlaubnis oder einer deutschen Fahrerlaubnis nach altem Recht (vor 01.01.1999) sind, müssen Sie diese Fahrerlaubnis in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis umzustellen. Sie können die Ausstellung bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Die Ausstellung des internationalen Führerscheins kann in der Regel am selben Tag der Antragstellung vor Ort in der Führerscheinstelle (Zimmer E.25) erfolgen. Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
- Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.
- Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
- Biometrisches, aktuelles Foto
- ggf. eine schriftliche Vollmacht, wenn die Antragstellung nicht persönlich erfolgt
- Einen internationalen Führerschein können Sie nur beantragen, wenn Sie bereits einen EU-Scheckkartenführerschein besitzen.
- Personalausweis bzw. Pass im Original
Bitte Beachten: Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Internationales Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926
- Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | Bahnhofstr. 34 E.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
Karin
Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
Telefon: +49 8671 502543
Fax: +49 8671 502 71 543
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+49 8671 502525 | +49 8671 502 71 525 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502544 | +49 8671 502 71 544 | E.26 | Erik.Streck@LRA-aoe.de | |
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+498671 502546 | +498671 50271 546 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
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Fahrerlaubnisbehörde
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr