Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.
Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).
Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.
Antragsunterlagen für die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Ausländischer Führerschein im Original
- Biometrisches, aktuelles Foto
- Personalausweis bzw. Pass oder weiteres Ausweisdokument im Original (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)
- Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
- Bisheriger Führerschein im Original
- Anmeldung des Einwohnermeldeamtes
Zusätzlich bei Nicht-EU-Führerscheinen, die nicht in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnisverordnung aufgeführt sind
- ggf. Übersetzung und Klassifizierung des ausländischen Führerscheins
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest oder ein Zeugnis über augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre)
Zusätzlich bei der Umschreibung von Klassen der Gruppe 2 (LKW oder Bus)
- Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
- Bescheinigung für die ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)
- Bei Berufskraftfahrern 5 Module bzw. eine Grundqualifizierung
- Aktuelles behördliches Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate sein, nur für die Verlängerung der Klassen D1, D, D1E und DE)
- Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners ( Verlängerung der Klassen D, D1, D1E und DE über das 50. Lebensjahr)
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisbehörde - Zeugnis über augenärztliche Untersuchung gemäß Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Sehtestbescheinigung (Anlage 6 Nr. 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Ansprechpartner
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+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | Bahnhofstr. 34 E.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
Karin
Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
Telefon: +49 8671 502543
Fax: +49 8671 502 71 543
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+49 8671 502525 | +49 8671 502 71 525 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502544 | +49 8671 502 71 544 | E.26 | Erik.Streck@LRA-aoe.de | |
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+498671 502546 | +498671 50271 546 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
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