Asylbewerber; Unterbringung von Asylbewerbern
Verteilung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Nach der Ankunft in Deutschland und der Meldung als Asyl suchend werden die Flüchtlinge einer Erstaufnahmeeinrichtung zugewiesen, wo sie ihren Antrag stellen können und dazu angehört werden. Danach werden sie weiter verteilt. Die Verteilung auf die Bundesländer erfolgt nach Einwohnerzahl und Steuerkraft (sog. Königsteiner Schlüssel), die Weiterverteilung in Bayern auf die Landkreise und kreisfreien Städte nach Einwohnerzahl. Bayern muss 15,55 % aller nach Deutschland kommenden Asylbewerber aufnehmen, der Regierungsbezirk Oberbayern davon 35,6 %, davon wiederum der Landkreis Altötting 2,4 %.
Unterbringung
In Bayern wird unterschieden zwischen einer zentralen Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) und einer dezentralen Unterbringung in Wohnungen. Gemeinschaftsunterkünfte werden direkt von der Regierung von Oberbayern betrieben und verwaltet. Die Regierung von Oberbayern betreibt in Burghausen eine Gemeinschaftsunterkunft, die maximal 172 Personen aufnehmen kann und in Neuötting eine Gemeinschaftsunterkunft für maximal 125 Personen. Die weiteren dem Landkreis Altötting zugewiesenen Asylbewerber sind dezentral untergebracht. Für die dezentrale Unterbringung ist das Landratsamt Altötting zuständig.
Alle Unterkünfte sind mit den notwendigen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. Dazu gehören ein Bett, ein abschließbarer Schrank, ein Tisch für mehrere Personen mit Stühlen, ein Kühlschrank, eine Kochgelegenheit, ein eigener Briefkasten und Waschmaschinen. Jeder Asylbewerber erhält außerdem bei Bezug der Unterkunft Bettwäsche, Kissen, Bettdecke, Handtücher sowie eine Grundausstattung Töpfe, Besteck und Geschirr. Die Einrichtungsgegenstände sind entweder Eigentum des Vermieters oder des Freistaats Bayern. Wir bitten Sie deshalb, nicht eigenmächtig die Möbel aus der Wohnung zu entfernen und durch andere, evtl. auch bessere Möbelstücke zu ersetzen. Planen Sie die Ergänzung der Wohnung mit zusätzlichen Möbelstücken, halten Sie bitte immer vorher Rücksprache mit dem Landratsamt. Leistungen für Internetanschluss sind nicht Bestandteil der notwendigen Wohnungsausstattung, allerdings bieten einige Vermieter auf freiwilliger Basis W-LAN an.
Zuständigkeit
Das Sachgebiet Sozialwesen ist zuständig für
- die Anmietung von dezentralen Unterkünften für die Asylbewerber
- die Erstausstattung der Unterkünfte mit Einrichtungsgegenständen
- Ersatz oder die Reparatur beschädigter Ausstattung
- den Betrieb der Notunterkünfte und der Containersiedlungen
Die Wohnungsvermittlung für die Anerkannten übernimmt das BRK Altötting (Sozialwerkstatt). Kontakt: Tel. 08671/9764-0
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502453 | +49 8671 502 71 453 | Bahnhofstr. 50/EG09 | Florian.Berndl@LRA-aoe.de | |
Florian
Berndl
Zimmer: Bahnhofstr. 50/EG09
Telefon: +49 8671 502453
Fax: +49 8671 502 71 453
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+49 8671 502465 | +49 8671 502 71 465 | Bahnhofstr.50/EG06 | tatiana.hermann@lra-aoe.de | |
Tatiana
Hermann
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG06
Telefon: +49 8671 502465
Fax: +49 8671 502 71 465
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+49 8671 502495 | +49 8671 502 71 495 | Bahnhofstr. 50/EG09 | christoph.riedel@lra-aoe.de | |
Christoph
Riedel
Zimmer: Bahnhofstr. 50/EG09
Telefon: +49 8671 502495
Fax: +49 8671 502 71 495
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+49 8671 502477 | +49 8671 502 71 477 | Bahnhofstr. 50/EG05 | Lea.Saller@LRA-aoe.de | |
Lea
Saller
Zimmer: Bahnhofstr. 50/EG05
Telefon: +49 8671 502477
Fax: +49 8671 502 71 477
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+49 8671 502428 | +49 8671 502 71 428 | Bahnhofstr.50/EG03 | Regina.Parzinger@LRA-aoe.de | |
Regina
Parzinger
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG03
Telefon: +49 8671 502428
Fax: +49 8671 502 71 428
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+49 8671 502454 | +49 8671 502 71 454 | Bahnhofstr.50/EG06 | Wilma.Holzner@LRA-aoe.de | |
Wilma
Holzner
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG06
Telefon: +49 8671 502454
Fax: +49 8671 502 71 454
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+49 8671 502459 | +49 8671 502 71 459 | Bahnhofstr.50/EG06 | Andrea.Steidle@LRA-aoe.de | |
Andrea
Steidle
Zimmer: Bahnhofstr.50/EG06
Telefon: +49 8671 502459
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Landratsamt Altötting Außenstelle - Bahnhofstraße 50 - Sozialwesen
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr