Kurzzeit- und Verhinderungspflege bedeutet Pflege auf Zeit
Die Kurzzeitpflege ist eine vorrübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Einrichtung, z. B. um einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten.
Eine Pflege auf Zeit kann auch notwendig sein, wenn pflegende Angehörige urlaubs- oder krankheitsbedingt die Pflege nicht sicherstellen können (verhindert sind) oder eine Auszeit von der Pflege benötigt wird.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterscheiden sich in Bezug auf die Voraussetzungen der Inanspruchnahme, der Art und Weise der Erbringung der Angebote wie bei der Finanzierung.
Informieren Sie sich hierzu bei den Pflegekassen der Krankenkassen.
Hier erhalten Sie weitere Informationen über Alten- und Pflegeheime die eine Kurzzeitpflege anbieten!