Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen, ausgenommen Gäste in teilstationären Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen (Seniorenarbeit) sowie von Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden, (Behinderte Menschen, Hilfen für; Pflege, Hilfe zur) werden durch die Aufsichts- und Prüftätigkeit der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) bei den Kreisverwaltungsbehörden vor Beeinträchtigungen geschützt. In die Schutzregelungen des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes sind auch Kurzzeitpflegeeinrichtungen (Seniorenarbeit), ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflegebedürftige Menschen (Seniorenarbeit) sowie betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung einbezogen. Die FQA soll vor allem die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner, sowie die Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner durch ausreichend fachlich qualifiziertes Personal sichern. Der staatlichen Aufsichtsbehörde sind außerdem die Inbetriebnahme einer Einrichtung spätestens drei Monate vor der vorgesehenen Eröffnung sowie z. B. deren Schließung, ihre Verlegung, die Änderung der Art oder ihrer Bettenzahl und der Wechsel der Leitung anzuzeigen.
Die Behörde hat eine Qualitätssicherungsfunktion und berät die Bewohnerinnen und Bewohner und die Einrichtung. Sie kann die Einrichtung jederzeit unangemeldet überprüfen, bestimmte Auskünfte verlangen, bei festgestellten Mängeln Anordnungen erteilen, die Beschäftigung ungeeigneter Leiterinnen und Leiter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie den Betrieb einer stationären Einrichtung untersagen.
Eine Übersicht über die stationären Einrichtungen im Landkreis Altötting finden sie unter:
Aufgaben und Dienstleistungen
Bahnhofstraße 34
Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr