Kreistag

Der Kreistag ist das beherrschende und zentrale Verwaltungsorgan des Landkreises. Er ist die Vertretung der Kreisbürger und wird von ihnen auf die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Aufgaben des Kreistags

Als Kreisorgan entscheidet der Kreistag über alle wichtigen Angelegenheiten des Landkreises im eigenen und übertragenen Wirkungskreis, soweit er nicht den Kreisausschuss allgemein für zuständig erklärt hat und soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes in laufenden Angelegenheiten zuständig ist. Alle Landkreise haben hinsichtlich der Zuständigkeit des Kreisausschusses und auch des Landrats Festlegungen in einer Geschäftsordnung getroffen. In der Praxis haben die Kreistage alle Angelegenheiten den Kreisausschüssen oder anderen beschließenden Ausschüssen übertragen, die nach der Landkreisordnung übertragbar sind. Dies deshalb, weil der Kreistag mit der Vielzahl seiner Mitglieder im täglichen Verwaltungsablauf überfordert wäre. Der Kreistag soll sich nur mit den grundsätzlichen Angelegenheiten der Selbstverwaltung befassen.

Zusammensetzung des Kreistags

Hier finden Sie weitere Informationen zur Zusammensetzung des Kreistages.

Termine des Kreistags

Hier finden Sie eine Übersicht über die Termine des Kreistages.

Ausschüsse

Zur Bewältigung seiner umfangreichen Aufgaben bedient sich der Kreistag im Rahmen der Vorberatungen und Vorentscheidungen verschiedener Ausschüsse.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Ausschüssen und der jeweiligen Termine.

Beschlüsse der Kreisorgane: