Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung oder Zuerkennung der Fahrerlaubnis
Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie eine Neuerteilung beantragen, buchen Sie bitte einen Termin.
Die Neuerteilung (Wiedererteilung) einer Fahrerlaubnis, die Ihnen entzogen wurde oder auf die Sie verzichtet haben, können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben. Bei der Neuerteilung können nur die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) gewährt werden. Soweit eine frühere Fahrerlaubnis aufgrund von Besitzstandsregelungen weitergehende Rechte gewährt hat, sind diese nicht mehr zu erlangen.
In keinem Fall wird nochmals die komplette Fahrschulausbildung gefordert! Wir raten Ihnen in jedem Fall den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben damit eine (kostenfreie) einzelfallbezogene Beratung erfolgen kann.
Wenn Ihnen das Recht aberkannt wurde, mit Ihrer EU-Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, können Sie einen Antrag auf Zuerkennung dieses Rechts beantragen. Dafür verwenden Sie bitte das Formular Antrag auf Zuerkennung einer
ausländischen Fahrerlaubnis nach
Aberkennung (§ 28 Abs. 4 FeV).
- Sehtest
- Biometrisches, aktuelles Foto
- Erste-Hilfe-Kurs (gilt zeitlich unbeschränkt)
- Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
- Personalausweis bzw. Pass im Original oder weiteres Ausweisdokument (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
Bei der Gruppe 2 (LKW oder BUS) zusätzliche noch
- Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)
Bei Berufskraftfahrern 5 Module bzw. eine Grundqualifikation
Bitte beachten: Erklärung zur Vorlage eines Gutachtens
- § 69 und 69a Strafgesetzbuch (StGB)
- § 3 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 20 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- § 46 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Fahrerlaubnisbehörde - Einverständniserklärung - postalischen Aushändigung
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Infoschreiben zur postalischen Aushändigung
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag Neuerteilung und Zuerkennung einer Fahrerlaubnis (nach vorheriger Entziehung bzw. Verzicht)
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Sehtestbescheinigung (Anlage 6 Nr. 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Antrag auf Zuerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis nach Aberkennung (§ 28 Abs. 5 FeV)
- Fahrerlaubnisbehörde - MPU-Stellen
- Fahrerlaubnisbehörde - Erklärung zum Untersuchungsort zur Vorlage eines Gutachtens
- Fahrerlaubnisbehörde - Kontrollblatt Bestellung EU Kartenführerschein
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|---|
|
+49 8671 502550 | +49 8671 502 71 550 | E.20 | Martina.Berger@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502547 | +49 8671 502 71 547 | E.20 | Fritz.Kirmaier@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502536 | +49 8671 502 71 536 | E.21 | andrea.lauber@lra-aoe.de | |
|
|||||
|
+498671 502537 | +498671 50271 537 | E.21 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502542 | +49 8671 502 71 542 | E.20 | Veronika.Weinberger@LRA-aoe.de | |
|
|||||
|
+49 8671 502527 | +49 8671 502 71 527 | E.20 | Irina.Gilg@LRA-aoe.de | |
|
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung oder Zuerkennung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisbehörde
- Sachgebiet 16 - Verkehrswesen (Zulassung, Führerschein, Baustellen und Verkehr)
- Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit und Verkehrswesen
- Landratsamt Altötting