Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung oder Zuerkennung der Fahrerlaubnis

Wenn Ihnen der Führerschein entzogen wurde und Sie eine Neuerteilung beantragen, buchen Sie bitte einen Termin.

Die Neuerteilung (Wiedererteilung) einer Fahrerlaubnis, die Ihnen entzogen wurde oder auf die Sie verzichtet haben, können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Altötting haben. Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben. Bei der Neuerteilung können nur die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) gewährt werden. Soweit eine frühere Fahrerlaubnis aufgrund von Besitzstandsregelungen weitergehende Rechte gewährt hat, sind diese nicht mehr zu erlangen.
In keinem Fall wird nochmals die komplette Fahrschulausbildung gefordert! Wir raten Ihnen in jedem Fall den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis persönlich bei der Führerscheinstelle abzugeben damit eine (kostenfreie) einzelfallbezogene Beratung erfolgen kann.

Wenn Ihnen das Recht aberkannt wurde, mit Ihrer EU-Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland zu führen, können Sie einen Antrag auf Zuerkennung dieses Rechts beantragen. Dafür verwenden Sie bitte das Formular Antrag auf Zuerkennung einer
ausländischen Fahrerlaubnis nach
Aberkennung (§ 28 Abs. 4 FeV).

  • Sehtest
  • Biometrisches, aktuelles Foto
  • Erste-Hilfe-Kurs (gilt zeitlich unbeschränkt)
  • Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
  • Personalausweis bzw. Pass im Original oder weiteres Ausweisdokument (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)

Bei der Gruppe 2 (LKW oder BUS) zusätzliche noch

  • Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)

Bei Berufskraftfahrern 5 Module bzw. eine Grundqualifikation
Bitte beachten: Erklärung zur Vorlage eines Gutachtens

Ansprechpartner

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Berger, Martina
+49 8671 502550 +49 8671 502 71 550 E.20
Martina Berger
Zimmer: E.20
Telefon: +49 8671 502550
Fax: +49 8671 502 71 550
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kirmaier, Fritz
+49 8671 502547 +49 8671 502 71 547 E.20
Fritz Kirmaier
Zimmer: E.20
Telefon: +49 8671 502547
Fax: +49 8671 502 71 547
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Lauber, Andrea
+49 8671 502536 +49 8671 502 71 536 E.21
Andrea Lauber
Zimmer: E.21
Telefon: +49 8671 502536
Fax: +49 8671 502 71 536
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Reiter, Franziska
+498671 502537 +498671 50271 537 E.21
Franziska Reiter
Zimmer: E.21
Telefon: +498671 502537
Fax: +498671 50271 537
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Weinberger, Veronika
+49 8671 502542 +49 8671 502 71 542 E.20
Veronika Weinberger
Zimmer: E.20
Telefon: +49 8671 502542
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Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Gilg, Irina
+49 8671 502527 +49 8671 502 71 527 E.20
Irina Gilg
Zimmer: E.20
Telefon: +49 8671 502527
Fax: +49 8671 502 71 527
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

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