Bauvorhaben; Beantragung einer isolierten Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht

Wenn Ihr verfahrensfreies oder genehmigungsfreigestelltes Vorhaben sonstigem Bauordnungsrecht widerspricht, können Sie eine Abweichung beantragen.

Unter „sonstigem Bauordnungsrecht“ ist das Bauordnungsrecht mit Ausnahme örtlicher Bauvorschriften zu verstehen. Grund für diese Abgrenzung sind unterschiedliche Zuständigkeiten.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie für Ihr Vorhaben eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht beantragen. Üblicherweise wird eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht gemeinsam mit einem Bauantrag behandelt. Eine Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht kann aber auch für verfahrensfreie und genehmigungsfreigestellte Vorhaben beantragt werden. In diesem Fall ergeht eine isolierte Entscheidung über die Abweichung.

Auch, wenn für Ihr Vorhaben die Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht zugelassen wird, muss es dennoch die öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Übrigen einhalten.

Die Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht ist eine Ermessensentscheidung. Beim grundsätzlichen Vorliegen der Voraussetzungen für die Abweichung kann also gegebenenfalls dennoch eine Abweichung versagt werden.

Eine isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht können Sie beantragen, wenn

  • Ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfreigestellt ist und
  • die Abweichungen unter Berücksichtigung des Zwecks der jeweiligen Vorschrift des Bauordnungsrechts und unter Würdigung der öffentlich-rechtlich geschützten nachbarlichen Belange mit den öffentlichen Belangen vereinbar sind.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens sowie der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.

  • aktueller Katasterauszug
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • ggf. weitere UnterlagenSofern für die Entscheidung über die isolierte Abweichung erforderlich.

Die Gebühren belaufen sich auf 5 % des Nutzens, der Ihnen durch die Abweichung in Aussicht steht, mindestens aber auf 75 EUR.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Bierschneider, Carolin
+49 8671 502403 +49 8671 502 71 403 4.03
Carolin Bierschneider
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502403
Fax: +49 8671 502 71 403
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Franzke, Helmut
+49 8671 502416 +49 8671 502 71 416 4.03
Helmut Franzke
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502416
Fax: +49 8671 502 71 416
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kugler, Julia
+49 8671 502419 +49 8671 502 71 419 4.05
Julia Kugler
Zimmer: 4.05
Telefon: +49 8671 502419
Fax: +49 8671 502 71 419
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Rasp, Christian
+49 8671 502402 +49 8671 502 71 402 4.02
Christian Rasp
Zimmer: 4.02
Telefon: +49 8671 502402
Fax: +49 8671 502 71 402
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Schatz, Carolin
+49 8671 502423 +49 8671 502 71 423 4.02
Carolin Schatz
Zimmer: 4.02
Telefon: +49 8671 502423
Fax: +49 8671 502 71 423
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr