Tierseuchenbekämpfung
Aufgaben
- Bekämpfungsmaßnahmen im Tierseuchenfall einschließlich Entschädigungen und Beihilfen
- Planung und Durchführung von systematischen Bekämpfungsprogrammen
- Überwachung des Viehverkehrs
- Verbringen, Ein-, Aus- und Durchfuhr von lebenden Tieren und Waren
- Beratung von Tierhaltern und Tierärzten
Tierseuchenbekämpfung
Das öffentliche Interesse an der Tierseuchenbekämpfung begründet sich nicht nur aus den enormen volkswirtschaftlichen Auswirkungen vieler Tierkrankheiten, sondern auch aus dem notwendigen Schutz des Menschen vor übertragbaren (Tier-)Krankheiten. Das Veterinäramt koordiniert freiwillige und staatlich angeordnete Bekämpfungsprogramme, trifft Vorkehrungen für den Fall eines Seuchenausbruchs und versucht Krankheiten bereits im Vorfeld durch entsprechende Schutzmaßnahmen zu verhindern. Wegen der Bedeutung einer schnellen und gezielten Datenverarbeitung für die Organisation von Bekämpfungsmaßnahmen erstreckt sich dies auch auf die Betreuung der fachspezifischen EDV-Programme.
An einer wirkungsvollen Tierseuchenbekämpfung besteht aus zwei Gründen ein öffentliches Interesse:
- Tierseuchen können weitreichende volkswirtschaftliche Auswirkungen nach sich ziehen (Beispiele: BSE, Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest).
- Es ist notwendig, den Menschen vor übertragbaren (Tier-)Krankheiten („Zoonosen“) zu schützen (Beispiele: Tollwut, Brucellose, Milzbrand, Salmonellose, Psittakose).
Auf beiden Feldern hat das öffentliche Veterinärwesen in den letzten Jahrzehnten erhebliche Erfolge erzielt. So wurden in Bayern ansteckende Tierkrankheiten wie die BHV1, Tuberkulose, Brucellose und Leukose der Rinder, die Aujeszkysche Krankheit der Schweine oder die Tollwut weitgehend getilgt. Die Einschleppung von Maul- und Klauenseuche, Schweinepest und Geflügelpest aus anderen Ländern konnte während der Seuchenzüge der letzten Jahre verhindert werden. Für eine erfolgreiche landwirtschaftliche Nutztierhaltung unter modernen Bedingungen ist ein funktionierendes Veterinärwesen deshalb eine Grundvoraussetzung.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich dabei auf die unmittelbare Bekämpfung einzelner Krankheiten, aber auch auf vorbeugende Maßnahmen wie die Überwachung der Ein- und Ausfuhr, des Viehverkehrs oder des Handels mit Tieren. Die nachfolgende Zusammenstellung einzelner Aufgaben soll Ihnen einen Überblick über unsere Zuständigkeiten geben:
- Überwachung und Organisation staatlicher Bekämpfungsprogramme (BHV1, BVD, Tuberkulose, Leukose, Brucellose, Aujeszkysche Krankheit)
- Koordination freiwilliger Bekämpfungsprogramme
- Organisation der Maßnahmen im Falle des Verdachts oder des Auftretens einer anzeigepflichtigen oder sonstigen staatlich zu bekämpfenden Tierseuche (Beispiele: BSE, Scrapie, Blauzungenkrankheit, Equine Infektiöse Anämie)
- Mitwirkung bei der Abwicklung von Entschädigungen, Beihilfen und Kostenerstattungen, die sich aus dem Tierseuchengesetz oder der Satzung der Tierseuchenkasse ergeben
- Vorbereitung auf mögliche Seuchenausbrüche und Aktualisierung von notwendiger Ausstattung (Tierseuchennotfallplan, EDV, Materialien)
- Betreuung und Aktualisierung der für die Seuchenbekämpfung notwendigen EDV-Programme: TIZIAN, TSN, TRACES
- Beratung und Überprüfung von Tierhaltungen hinsichtlich seuchenvorbeugender Maßnahmen (Schweinehaltungshygieneverordnung)
- Fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Ausstellung von Gesundheitszeugnissen für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, Beratung bei Fragen zum Reiseverkehr mit Heimtieren
- Überwachung der Ein- und Ausfuhr von Nutztieren, Ausstellung der Gesundheitsbescheinigungen für den innergemeinschaftlichen Handel und die Ausfuhr in Drittländer, europaweite EDV-Meldung des Viehverkehrs
- Überwachung von Tierschauen, -ausstellungen und –märkten
- Fachliche Mitwirkung bei der veterinärrechtlichen Zulassung und Überwachung von Viehhandel, von Viehtransporteuren und von Sammelstellen
- Überprüfung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen und der Meldungen in Rinder- und Schweinedatenbank
- Überwachung des Verfütterungsverbots von tierischem Eiweiß an Nutztiere
- Überwachung des Verkehrs mit Tierimpfstoffen
Weitere Informationen zum Tierseuchenrecht erhalten sie auf den Internetseiten des:
- Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
- Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
- Informationen zu Entschädigungsfragen und Beihilfen erhalten Sie auf der Internetseite der Bayerischen Tierseuchenkasse
Ansprechpartner
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Dr.
Franziska
Prehn
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi.EG07
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Christine
Weiß
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