Pflegestützpunkt
Die Pflegestützpunkte, die durch die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und auch den Bezirken errichtet werden können, bieten umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote, koordinieren alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote und leisten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen und sorgen für die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.
Seit 1. Juli 2021 ist der Pflegestützpunkt Altötting Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Pflegebedürftigkeit:
- Leistungen der Pflegeversicherung
- Pflegegrade
- Beantragung von Leistungen aus der Pflegeversicherung
- Möglichkeiten der Organisation der Pflege
- Auskunft zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Wohnformen im Alter
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
Die Pflegeberatung ist:
- unabhängig
- kostenfrei
- umfassend
- neutral
- vertraulich
Der Pflegestützpunkt befindet sich im Hauptgebäude des Landratsamtes Altötting. Vor dem Haupteingang befinden sich Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
Im Foyer ist der Aufzüge und eine barrierefreie Toilette. Die Räumlichkeiten des Pflegestützpunktes sind ausreichend groß und barrierefrei zugänglich.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. Auf Wunsch können auch Termine für einen Hausbesuch vereinbart werden!
Wir arbeiten mit dem Bezirk von Oberbayern zusammen. Immer dienstags findet in den Räumen des Pflegestützpunktes eine Sprechstunde zu den Sozialleistungen des Bezirks statt.
Terminvereinbarung unter:
Tel.: 089/2198-21060 oder
E-Mail: beratung-aoe@bezirk-oberbayern.de
Pflegestützpunkte sollen alle wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungsangebote für das Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit miteinander vernetzen und passende Angebote an Ratsuchende vermitteln.
Das heißt konkret, dass Ratsuchende in einem Pflegestützpunkt Fragen zu allen Hilfen zum Leben im Alter und bei Pflegebedürftigkeit stellen können.
Den Anstoß für die Einrichtung von Pflegestützpunkten gab die Bundesregierung 2008 im Rahmen des sogenannten Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes. Das Ziel war, regionale Anlaufstellen für Ratsuchende zu schaffen, bei denen rund um das Thema Pflege beraten und im Bedarfsfall weitervermittelt wird. In dem Gesetz heißt es: „Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein (…)“.
Zu den grundlegenden Aufgaben eines Pflegestützpunktes zählt es, Ratsuchende über die wohnortnahen Versorgungs- und Betreuungshilfen zu informieren:
- Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung
- Informationen zur Begutachtung durch den MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) und Pflegegraden
- Unterstützung bei der Beantragung und Organisation von Pflegeleistungen
- Information zu Wohnmöglichkeiten im Alter (Ambulante oder Stationäre Versorgung, Betreutes Wohnen, Senioren-WG…)
- Entlastungsangebote für pflegende Angehörige (z. B. Verhinderungspflege)
- Beratung zu Versorgungs- und Betreuungsmöglichkeiten & Dienstleistungen für Senioren
- Informationen über Pflege- und Betreuungseinrichtungen (z. B. Dienste für ambulante Pflege, stationäre Seniorenpflegeeinrichtungen, Tagespflege, Kurzzeitpflege)
- Informationen über besondere Wohnformen im Alter (betreutes Wohnen, Senioren WG)
- Unterstützung bei Antragstellungen
- Auskünfte zur Finanzierung der Pflege (Was wenn meine finanziellen Mittel nicht reichen?)
- Jeden Dienstag hält eine Mitarbeiterin des Bezirks einen Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern in den Räumen des Pflegestützpunktes ab:
- Hilfe zur Pflege für pflegebedürftige Menschen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
- Persönliches Budget
- Reha-Maßnahmen für Menschen mit Behinderung
- Bereitstellung von Anträgen, Formularen und Informationen
- Beratung von Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Der Pflegestützpunkt ist Ansprechpartner für:
- Pflegebedürftige Menschen jeden Alters
- Angehörige von pflegebedürftigen Menschen
- Menschen mit Behinderung
- Angehörige von Menschen mit Behinderung
- Alle Menschen die Informationen zum Thema Pflegebedürftigkeit wünschen
Der Pflegestützpunkt ist offen für alle Fragen rund um das Thema Pflege, Pflegebedürftigkeit, Leben im Alter, Leben mit Behinderung. Sollten wir Ihre Frage nicht beantworten können, machen wir uns für Sie schlau.
Außerdem sind wir gut vernetzt und können Ihnen den Kontakt zur richtigen Stelle vermitteln, falls wir nicht der richtige Ansprechpartner sind!
Für Ratsuchende ist die Beratung im Pflegestützpunkt kostenfrei.
Der Pflegestützpunkt wird von den Kranken- und Pflegekassen, dem Bezirk von Oberbayern und dem Landkreis Altötting finanziert.
Wenn Sie bereits wissen, in welchen Bereichen der Pflege Sie beraten werden möchten, machen Sie sich Notizen und schreiben Sie Ihre Fragen auf:
- Welchen Hilfebedarf haben Sie?
- In welchen Bereichen kommen Sie nicht mehr allein zurecht?
- Wollen Sie zu Hause gepflegt werden oder ziehen sie einen Heimplatz vor?
- Dokumentieren Sie ihren Pflegealltag – schreiben Sie ein Pflegetagebuch: Welche Verrichtungen erledigen Sie selbst, was erledigen pflegende Angehörige für Sie
- Halten Sie wichtige Dokumente wie das Gutachten vom Medizinischen Dienst, Leistungszusagen oder Leistungsabsagen ihrer Pflegekasse, ärztliche Befunde, etc. bereit.
Falls Sie die Zusammenarbeit des Pflegestützpunktes mit ihren Ärzt:Innen, einem Pflegedienst, dem Krankenhaus etc. wünschen, erteilen Sie diesen bitte eine Schweigepflichtentbindung gegenüber dem Pflegestützpunkt:
Eine Übersicht der ambulanten Pflegedienste finden Sie hier.
Eine Übersicht der Pflegeheime finden Sie hier.
Eine Übersicht der Einrichtungen für betreutes Wohnen finden Sie hier.
Eine Übersicht der Wohngemeinschaften für Senioren finden Sie hier.
Eine Übersicht der Tagespflegeeinrichtungen für Senioren finden Sie hier.
Die Kurzzeitpflege ist eine vorrübergehende Pflege und Betreuung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Einrichtung, z. B. um einen pflegebedürftigen Menschen nach dem Klinikaufenthalt auf die Rückkehr in den eigenen Haushalt vorzubereiten.
Eine Pflege auf Zeit kann auch notwendig sein, wenn pflegende Angehörige urlaubs- oder krankheitsbedingt die Pflege nicht sicherstellen können (verhindert sind) oder eine Auszeit von der Pflege benötigt wird.
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ist in allen Pflegeheimen des Landkreises möglich.
Eine Liste der Alten- und Pflegeheime finden Sie hier.
Eine Liste aller Anbieter finden Sie hier.
Die Wohnberatungsstelle finden Sie hier.
Eine Liste der Möglichkeiten finden Sie hier.
Verschieden Möglichkeiten wie Essen auf Rädern oder auch Mittagstische für Senioren finden Sie hier.
Alles rund um das Thema Demenz haben wir Ihnen hier aufbereitet.
Im Landkreis Altötting gibt es auch verschiedene ehrenamtliche Angebote nicht nur für Senioren. Genaueres erfahren Sie hier.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502282 | +49 8671 502 71 282 | 2.06 | Irene.Brueckner@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502207 | 2.07 | Katrin.Krumbachner@LRA-aoe.de | ||
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr