Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
Bei Halterwechsel durch Verkauf, Erbschaft, Schenkung etc., Wohnort- oder Betriebssitzwechsel oder nach Außerbetriebsetzung ist das Kraftfahrzeug ggf. auf seinen neuen Halter umzuschreiben bzw. auf den bisherigen Halter wieder zuzulassen oder die Halterdaten sind zu berichtigen.
Wenn sich bei einem Kraftfahrzeug die Halterdaten etwa durch Wechsel des Wohnorts oder Betriebssitzes, Verkauf, Schenkung etc. ändern, besteht für Sie die Verpflichtung, die Halter- und Fahrzeugdaten bei der Zulassungsbehörde aktualisieren zu lassen. Bei einem Umzug oder Halterwechsel innerhalb von Deutschland können Sie (bei einem zugelassenen Fahrzeug) das bisherige Kennzeichen behalten. Sie können aber auch freiwillig ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen.
Ein Kennzeichen, das Sie bei einem Umzug oder Halterwechsel in einen anderen Zulassungsbezirk übernommen haben, können Sie sich nach einer Außerbetriebsetzung nicht erneut zuteilen lassen.
Bitte kontaktieren Sie für die exakt benötigten Unterlagen die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Bei der Zuteilung eines Kennzeichens im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird Ihnen i.d.R. eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben. Wünschen Sie jedoch eine bestimmte Buchstaben- und Zahlenkombination (z. B. Ihre Initialen oder Geburtsjahr) können Sie ein solches Wunschkennzeichen gegen Gebühr beantragen.
Bitte beachten Sie:
- Ohne gültige Hauptuntersuchung kann keine Zulassung erfolgen!
- Ohne Vorlage aller benötigten Unterlagen kann ebenfalls keine Zulassung erfolgen!
- Es werden nur eVB's (elektronische Versicherungsbestätigungen) zum Abruf über einen 7-stelligen Code akzepiert!
- In Bayern können Fahrzeuge nur noch dann zugelassen werden, wenn die
- Kontendaten für die Einziehung der Kfz-Steuer bekannt gegeben werden und keine Steuerschuld (Rückstände) bestehen.
Grundsätzlich keine.
Die Hauptuntersuchungsfrist ist zu beachten.
- Fahrzeugbrief / ZBII (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein / ZBI (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Deutschen gültigen Personalausweis oder Reisepass des künftigen Fahrzeughalters
(Für den Reisepass benötigen Sie eine Meldebescheinigung der Gemeinde) - Schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters, soweit dieser die Zulassung des Fahrzeuges nicht selbst vornimmt
- Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Wenn neue Kennzeichenschilder gewünscht werden, dann bitte die alten Schilder mitbringen
- Kontodaten von dem die Kfz-Steuer abgebucht werden soll (SEPA-Lastschriftmandat)
- Nachweis über die Gültigkeit der HU (TÜV,DEKRA)
Zusätzlich benötigen Firmen:
- Einen Auszug aus dem Handelsregister und Gewerbeanmeldung
- bei Omnibussen und Fahrzeugen über 7,5 t einen Nachweis über die SP (Sicherheitsprüfung)
Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr