Schuleingangsuntersuchung (SEU), Schulärztliche Untersuchung (SÄU)
Für Sie und Ihr Kind beginnt mit der Einschulung ein neuer Lebensabschnitt. Oft treten Fragen auf, oder es bestehen Unsicherheiten in Bezug auf die Einschulung. Unser Team, bestehend aus unseren Schulärztinnen sowie unseren Fachkräften der Sozialmedizin (FdS), möchte Sie und Ihr Kind gerne in dieser Zeit unterstützen, deshalb laden wir alle Kinder eines Geburtenjahrgangs (01.10.- 30.09.) zur Schuleingangsuntersuchung ein.
Üblicherweise sieht der zeitliche Ablauf der Schuleingangsuntersuchung so aus:
- U9-Vorsorgeuntersuchung zwischen dem 60.-64. Lebensmonat (um den 5. Geburtstag herum) beim Kinderarzt machen lassen! Die Untersuchung wird im gelben Untersuchungsheft dokumentiert.
- Wir empfehlen, fehlende Impfungen nachholen zu lassen. Impfkalender, Impfungen
- Sinnvoll ist vor der Einschulung auch eine Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt.
- Zwischen Oktober und April erfolgt das Screening der Vorschulkinder im Kindergarten durch die Fachkraft der Sozialmedizin (FdS) – hier muss der Nachweis über U9 und das Impfbuch vorlegt werden.
- Die Schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt ist nur notwendig, falls Ihr Kind an der U9 nicht teilgenommen hat, bei Auffälligkeiten im Screening oder auf Wunsch der Eltern.
- Wenn bei Ihrem Kind das Screening und die U9 oder die schulärztliche Untersuchung durchgeführt wurden, erhalten Sie eine Bescheinigung für die Schule.
Die Schuleingangsuntersuchung besteht aus einem Schuleingangsscreening (verpflichtende Teilnahme für alle eingeladenen Kinder) und in Einzelfällen zusätzlich aus einer schulärztlichen Untersuchung.
Erfasst werden:
- Gesundheitserhebung per Fragebogen
- Impfstatus
- Teilnahme an den altersentsprechenden Vorsorgeuntersuchungen (durch Einsicht ins „Gelbe Heft“ oder Vorlage der Teilnahmekarte)
Altersgerechte und spielerische Tests zur Überprüfung von:
- Seh- und Hörvermögen
- Sprach- und Sprechfähigkeit
- Fein- und Grobmotorik
Die Sorgeberechtigten werden gebeten, je einen Fragebogen zur medizinischen Vorgeschichte und dem Entwicklungsstand ihres Kindes auszufüllen und diese der Fachkraft der Sozialmedizin zurückzugeben. Ist das Schuleingangsscreening unauffällig und die letzte altersentsprechende Vorsorgeuntersuchung wurde bereits veranlasst, ist die Schuleingangsuntersuchung hier beendet. Die Sorgeberechtigten erhalten eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei der Schule. Bei Fehlen der U9 oder bei Auffälligkeiten in der Entwicklung findet im Anschluss eine schulärztliche Untersuchung statt. Der Umfang der schulärztlichen Untersuchung entspricht hier dem der fehlenden altersentsprechenden U-Untersuchung.
- Gesundheitliche Vorgeschichte
- Prüfung der fein- und grobmotorischen Fähigkeiten
- Logisches Denken, Mengenverständnis, Sprachverständnis
- Körpergröße im Verhältnis zum Alter
Ziel der Untersuchung ist, Auffälligkeiten zu entdecken, die für die Unterrichtsgestaltung relevant sein können, eventuell eine weitere Abklärung zu veranlassen oder bei behandelbaren Erkrankungen (z.B. kariöse Zähne) die Behandlung in die Wege zu leiten. Besondere Fragestellungen wie Zurückstellung, vorzeitige Einschulung, Einschulung in eine Förderschule oder Wechsel in die schulvorbereitende Einrichtung (SVE) können auch besprochen werden.
Häufig gestellte Fragen
- Ausgefüllten Anamnesebogen
- Das Impfbuch. Zur Vorlage vorhandener Impfausweise und Impfbescheinigungen sind Sie gemäß Art. 14 Abs. 5 Satz 8 GDVG seit 01.01.2013 verpflichtet.
- Bitte ausländische Impfdokumente möglichst mit Übersetzung mitbringen!
- Das gelbe Untersuchungsheft über die Kindervorsorgeuntersuchungen und ggf. das Extrablatt für die U7a.
- Arztbriefe über bekannte Krankheiten oder Behinderungen, falls vorhanden.
- Ja, die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht. Falls ihr Kind nicht an der U9 teilgenommen hat, ist die schulärztliche Untersuchung im Gesundheitsamt ebenso Pflicht. (Im akuten Krankheitsfall kann der Termin selbstverständlich verschoben werden).
- Erfolgt eine Teilnahme nach zweimaliger Mahnung nicht, so ist das Gesundheitsamt nach Artikel 14 GDVG verpflichtet, das Jugendamt zu informieren.
- Nein, ein Erziehungsberechtigter muss anwesend sein.
- In Ausnahmefällen kann ein volljähriger, schriftlich Bevollmächtigter (z.B. Stiefvater, Oma, Onkel, Erzieherin) die Begleitung übernehmen. Es ist im Interesse Ihres Kindes, dass dieser Bevollmächtigte über alle Informationen über Krankheiten oder Besonderheiten ihres Kindes verfügt.
- Das Kind sollte bei der Untersuchung fit sein und sich konzentrieren können. Im Krankheitsfall bitte den Termin im Kindergarten rechtzeitig absagen UND im Gesundheitsamt (Tel: 08671-502-900) auch Bescheid geben. Bitte hinterlassen Sie den Namen und Geburtsdatum ihres Kindes und eine Telefonnummer, damit wir Sie kontaktieren und einen neuen Termin vereinbaren können.
- Ihr Kind sollte vor der Untersuchung mindestens 48 Stunden beschwerdefrei sein
- Falls die Kinderarztpraxis die Untersuchung nicht mehr durchführen kann, warten Sie bitte das Screening im Kindergarten ab, Sie erhalten dort einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung ins Gesundheitsamt
- Einige Wochen vor dem Screening erhalten Sie eine Einladung mit entsprechenden Unterlagen. Im Kindergarten wird eine Terminliste ausgehängt. Bitte tragen Sie ihr Kind dort ein.
- Bitte rufen Sie unter 08671-502-900 an und vereinbaren Sie einen neuen Termin für das Screening im Gesundheitsamt. Da unsere Mitarbeiterinnen oft im Außendienst in Kindergärten arbeiten und während der Untersuchungen nicht gestört werden können, kann es vorkommen, dass zeitweise keine Mitarbeiterin verfügbar ist. Hinterlassen Sie bitte den Namen und das Geburtsdatum des Kindes und eine Telefonnummer, Sie werden innerhalb weniger Tage zurückgerufen.
- Bitte kontaktieren Sie uns unter 08671-502-900 und machen Sie einen Termin für eine Screening-Untersuchung im Gesundheitsamt aus. Wichtig: Falls Ihr Kind keine U9 hat, brauchen Sie einen weiteren Termin für eine schulärztliche Untersuchung bei unserer Ärztin. Wir bemühen uns in diesen Fällen, die beiden Termine zusammenzulegen.
- Bitte rufen Sie uns an unter 08671-502-900, und hinterlassen Sie den Namen, Geburtsdatum des Kindes und eine Telefonnummer. Wir werden Sie zurückrufen und das Vorgehen besprechen.
- Unsere Mitarbeiterinnen, die das Screening durchführen und die Termine vergeben, arbeiten oft im Außendienst in Kindergärten, wo sie keine Möglichkeiten haben, Telefonate zu erledigen. Sie kommen in der Regel einmal in der Woche ins Amt, rufen alle Eltern zurück und vereinbaren Termine. Deswegen kann es leider mehrere Tage dauern, bis Sie zurückgerufen werden.
- Mangelnde Deutschkenntnisse sind in der Regel kein Grund für eine Zurückstellung. Ein Kind, das keine Auffälligkeiten zeigt und altersentsprechend entwickelt ist, darf grundsätzlich auch ohne Deutschkenntnisse in die Schule. Wenn möglich, sollte es einen Deutschkurs besuchen.
- Die Screeninguntersuchung im Kindergarten und die schulärztliche Untersuchung sind ohne ausreichende Verständigung erschwert. Wir bitten im Interesse des Kindes um einen Übersetzer, der ausreichend Deutsch oder Englisch spricht.
- In den meisten Fällen ist die Besorgnis der Eltern unberechtigt. Bitte lassen Sie sich von unseren Fachkräften während des Screenings beraten, und stellen Sie Ihr Kind gegebenenfalls bei der Schulärztin vor. Machen Sie bitte auch in Ihrem Kindergarten einen Gesprächstermin aus, und erkundigen Sie sich, wie Ihr Kind dort eingeschätzt wird.
Falls Ihnen eine Zurückstellung angeraten wird, müssen Sie diese beantragen. Wenn Ihr Kind vor dem 01.07 geboren ist, trifft die Schulleitung die Entscheidung über die Rückstellung. Bei Korridorkindern (geb. 01.07 – 30.09) entscheidet der Elternwille.
- Sie können sich bei einer schulärztlichen Untersuchung oder in Ihrer Kinderarztpraxis Rat holen. Bei fraglichem Förderbedarf können Sie sich ebenso in der Pestalozzischule oder in der Konrad-von-Parzam Schule beraten lassen. Bei Verhaltensauffälligkeiten können Sie sich bei einem Kinderpsychologen, in der Josef-Guggenmos-Schule oder im Antoniushaus in Marktl beraten lassen. Zu Fragen der Inklusion stehen Ihnen die Schulpsychologen und die Beratungslehrer Ihrer Grundschule zur Verfügung. Alle Stellen unterliegen der Schweigepflicht. Die ausgesprochenen Empfehlungen sind für Sie NICHT bindend, bieten aber eine Orientierungshilfe, damit Ihr Kind den bestmöglichen Schulerfolg erzielen kann.
- Falls Ihr Kind letztes Jahr im Kindergarten untersucht worden ist und bei der U9 (oder der schulärztlichen Untersuchung im Gesundheitsamt) untersucht wurde, so haben Sie damals eine Bescheinigung für die Schule erhalten. Sie dürfen diese Bescheinigung bei der Schuleinschreibung abgeben. Eine Wiederholung der Untersuchungen ist nur dann notwendig, wenn zwischenzeitlich neue, schulrelevante Gesundheitsprobleme oder neue Erkenntnisse über den Gesundheitszustand Ihres Kindes vorliegen.
Bitte im Gesundheitsamt unter 08671-502-900 anrufen.
- Kinder, die bis zum 31. Dezember 6 Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden – dies muss bei der Schuleinschreibung erfolgen. Kinder, die nach dem 31. Dezember 6 Jahre alt werden, müssen ein schulpsychologisches Gutachten einholen, um eine vorzeitige Einschulung beantragen zu können. Die Entscheidung unter Berücksichtigung der vorgelegten Unterlagen trifft die Schulleitung.
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