Bauvorhaben; Anzeige des Baubeginns

Sie müssen den Baubeginn vorher anzeigen. Dies gilt für den Ausführungsbeginn genehmigungspflichtiger Vorhaben sowie die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten.

Bei der Anzeige des Baubeginns handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich über den bevorstehenden Baubeginn informieren.

Durch die Anzeige des Baubeginns soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um Bauüberwachungsmaßnahmen vorzubereiten und zu prüfen, ob die Geltungsdauer der Baugenehmigung abgelaufen ist.

Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie den Baubeginn vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens eine Woche vor Baubeginn an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden. Zudem kann die untere Bauaufsichtsbehörde die Baueinstellung anordnen.

Den Baubeginn müssen Sie anzeigen, wenn:

  • Sie mit der Ausführung eines genehmigungspflichtigen Bauvorhabens beginnen,
  • Sie die Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als 6 Monaten wiederaufnehmen oder
  • Sie eine Anlage anzeigepflichtig beseitigen.

Dies gilt ebenso für ein von einer Teilbaugenehmigung umfasstes Vorhaben sowie für Vorhaben, die genehmigungsfrei gestellt sind.

Den „Baubeginn“ müssen Sie auch anzeigen, wenn Sie eine Anlage beseitigen und dies anzeigen müssen.

Sie müssen den Baubeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten anzeigen.

  • ggf. Bescheinigung Standsicherheit I (Formblatt siehe unter "Formulare")Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • ggf. Bescheinigung Brandschutz I (Formblatt siehe unter "Formulare")
    Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
  • ggf. Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs (Formblatt siehe unter "Formulare")
    Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
    Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter "Verwandte Themen") einreichen.
  • ggf. Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung (Formblatt siehe unter "Formulare")
    Die Erforderlichkeit hängt vom Vorhaben ab.
    Wird der Bauantrag digital eingereicht, kann der Tragwerksplaner die Erklärung auch digital unter Verwendung des Online-Assistenten (siehe Leistung „Bauvorhaben; Online-Einreichung der Erklärung über die Erfüllung des Kriterienkatalogs“ unter "Verwandte Themen") einreichen.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Bierschneider, Carolin
+49 8671 502403 +49 8671 502 71 403 4.03
Carolin Bierschneider
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502403
Fax: +49 8671 502 71 403
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Franzke, Helmut
+49 8671 502416 +49 8671 502 71 416 4.03
Helmut Franzke
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502416
Fax: +49 8671 502 71 416
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kugler, Julia
+49 8671 502419 +49 8671 502 71 419 4.05
Julia Kugler
Zimmer: 4.05
Telefon: +49 8671 502419
Fax: +49 8671 502 71 419
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Rasp, Christian
+49 8671 502402 +49 8671 502 71 402 4.02
Christian Rasp
Zimmer: 4.02
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Carolin Schatz
Zimmer: 4.02
Telefon: +49 8671 502423
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