Gleichstellungsarbeit der Kommune; Informationen
Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.
Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung). Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502129 | +49 8671 502 71 129 | 1.29 | Kirstin.Eberl@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502844 | +49 8671 502 71 844 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. P2.06 | Birgit.Scholz@LRA-aoe.de | |
Birgit
Scholz
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. P2.06
Telefon: +49 8671 502844
Fax: +49 8671 502 71 844
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Landratsamt Altötting
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