Grünordnung
Die Grünordnung als Teildisziplin der Landespflege dient zum einen der Planung und Entwicklung räumlich und funktionell ausgerichteter Landschaftselemente unter Berücksichtigung des ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Wissensstandes. Neben der Verwendung als Sammelbegriff in der städtebaulichen Entwicklung bezeichnet sie auch einen Vorschriftenkatalog zur Definition, dem Erhalt und der Pflege von Grün- und Gartenanlagen im öffentlichen Bereich und privaten Umfeld.
In der Grünordnung werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen definiert, welche die Auswirkungen der Bauplanung auf die Natur und Landschaft reduzieren. Die Ergebnisse der Grünordnung werden im Grünordnungsplan festgehalten. Dieser dient zur Darstellung von Landschaftselementen und landschaftspflegerischen Maßnahmen.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Gestaltung und Pflege von kreiseigenen Anlagen
- Gartenkultur und Landespflege; Beratung bei Neu- und Umbau von kreiseigenen und gemeindlichen Anlagen
- Bauleitplanung; grünordnerische Beratung bei Erstellung von Bebauungsplänen und Mitwirkung bei der Genehmigung im bauaufsichtlichen Verfahren
- Bauvorhaben; grünordnerische Beurteilung und Mitwirkung bei der Genehmigung im bauaufsichtlichen Verfahren
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502316 | +49 8671 502 71 316 | 3.16 | Andreas.Baumgartner@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502348 | +49 8671 502 71 184 | 3.16 | Brigitte.Koreck@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr