Orden und Ehrenzeichen; Einreichung eines Vorschlages/Beratung
Folgende Ehrungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis bestehen
Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Altötting, die sich durch besondere Leistung(en) verdient gemacht haben, können mit verschiedenen Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland, des Freistaats Bayern oder des Landkreises Altötting ausgezeichnet werden. Die Mitarbeiter des Bereiches "Orden und Ehrungen" (Sachgebiet 11) nehmen entsprechende Vorschläge an, bereiten diese ggf. auf und leiten sie an die zuständigen Stellen weiter.
Folgende Ehrungsmöglichkeiten bestehen:
(Diese Aufzählung ist nicht abschließend; Voraussetzungen sind nur verkürzt wiedergegeben)
Voraussetzungen: Langjährige (mindestens 15 Jahre), hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen, Organisationen oder sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen
Voraussetzungen: Aktive Dienstzeit von 25 / 40 Jahren bei einer Freiwilligen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr
Voraussetzung: Rettung eines oder mehrerer Menschen aus Lebensgefahr
Voraussetzung: Dienstzeit von 25 / 40 Jahren beim BRK
Voraussetzung: Mindestens fünfjährige, regelmäßige Pflege eines behinderten Menschen im häuslichen Bereich
Voraussetzung: Besondere soziale, vorwiegend ehrenamtliche Leistungen aufgrund eines langjährigen, intensiven und außergewöhnlichen Engagements
Voraussetzung: Besondere Verdienste um Umwelt und Naturschutz oder um Gesundheitswesen und Gesundheitspflege
Voraussetzung: Langjähriges (25 / 49 / 50 Jahre) verdienstvolles Wirken als Feldgeschworener
Voraussetzung: Besondere Verdienste um den Denkmalschutz
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 31
Voraussetzung: Besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, insbesondere im politischen, wirtschaftlich-sozialen und geistigen Bereich
Voraussetzung: Hervorragende Verdienste um den Freistaat Bayern und das bayerische Volk
Voraussetzung: Beste(r) Absolvent(in) bei Berufsschule, Berufsoberschule, Fachoberschule, Gymnasium, Hauptschule ("Quali"), Jugendverkehrsschule, Realschule (inkl. M10-Klassen)
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Sachgebiet 12
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung 3 (Kommunale und soziale Angelegenheiten)
Voraussetzung: Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilung 3 (Kommunale und soziale Angelegenheiten)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502102 | +49 8671 502 71 102 | 1.02 | Markus.Huber@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr