Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis oder Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
Wenn Sie auf öffentlichen Verkehrsflächen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis wird durch den Führerschein nachgewiesen.
Wenn Sie auf öffentlicher Verkehrsfläche ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis, die zum Führen dieses Fahrzeugs berechtigt. Die Fahrerlaubnis können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt oder der kreisfreien Stadt beantragen. Sie können den Antrag auch bei der Gemeinde abgeben. Gleiches gilt, wenn Sie bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis sind, aber Fahrzeuge führen wollen, die zu einer anderen Fahrerlaubnisklasse gehören (Erweiterung).
Wenn Sie eine Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie angeben, bei welcher Fahrschule Sie ausgebildet werden.
Die theoretische und praktische Ausbildung übernimmt die von Ihnen ausgewählte Fahrschule, die Sie dann nach Erteilung eines Prüfauftrags durch die Fahrerlaubnisbehörde auch zur Fahrerlaubnisprüfung beim TÜV vorstellt. Nach Ablegung und Bestehen der Prüfung, die sich in der Regel in einen theoretischen und fahrpraktischen Teil gliedert, kann bei Vorliegen aller übrigen Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die beantragte(n) Klasse(n) erteilt werden. Gleiches gilt für die Erweiterung einer bereits bestehenden Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweilige Klasse erteilt, wenn Sie
- Ihren ordentlichen Wohnsitz in Deutschland haben,
- das erforderliche Mindestalter erreicht haben,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
Erste Hilfe leisten können, - keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen und
- bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse sind.
Näheres hierzu regeln die §§ 7 ff Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
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Antragsunterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung des Führerscheins Gruppe 1 (PKW, Motorrad oder Traktor)
Antrag Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung)Biometrisches, aktuelles Foto
Sehtest oder Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)Erste-Hilfe-Kurs
Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
Personalausweis bzw. Pass oder weiteres Ausweisdokument im Original (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)Antragsunterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung des Führerscheins Gruppe 2 (LKW oder Bus)
Antrag Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung)Biometrisches, aktuelles Foto
Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)Erste-Hilfe-Kurs (gilt zeitlich unbeschränkt)
Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben - Die Klasse AM kann seit dem 28.07.2021 bundesweit bereits mit 15 Jahren erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Erteilung der Klasse AM mit 15 Jahren hier in den Kartenführerschein die Schlüsselzahl 195 eingetragen wird. Sie besagt, dass diese Klasse bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland geführt werden darf. Für die Antragstellung benötigen Sie keine zusätzlichen Unterlagen.
- Wenn die Klasse B bereits mit 17 Jahren erteilt werden soll, fügen Sie bitte den Antragsunterlagen für die Ersterteilung oder Erweiterung des Führerscheins Gruppe 1 zusätzliche folgende Unterlagen hinzu:
Zusätzliche Antragsunterlagen für BF17
Antrag Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung)
Biometrisches, aktuelles Foto
Sehtest oder Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) ein (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)Erste-Hilfe-Kurs (gilt zeitlich unbeschränkt)
Kontrollblatt (online auf der Homepage des Landratsamts); Im Kontrollblatt bitte mit Feinliner innerhalb des Rahmens unterschreiben, ohne den Rand zu überschreiben
Zusatzantrag Fahrerlaubnis ab 17Kopien von Ausweis und Führerschein für jede Begleitperson
Personalausweis bzw. Pass im Original oder weiteres Ausweisdokument (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie) - Bei Berufskraftfahrern 5 Module bzw. eine Grundqualifizierung
Personalausweis bzw. Pass im Original oder weiteres Ausweisdokument (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie)
zusätzlich für den Bus:
aktuelles behördliche Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate sein)
Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners
- Fahrerlaubnisbehörde - Gebührenübersicht-Führerscheinstelle
- Fahrerlaubnisbehörde - Antrag Erteilung einer Fahrerlaubnis (Ersterteilung und Erweiterung)
- Fahrerlaubnisbehörde - Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt)
- Fahrerlaubnisbehörde - Zusatzantrag Fahrerlaubnis ab 17
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Fahrerlaubnisbehörde - Antrag zu Bestimmung des Prüfungsortes für die praktische Prüfung
Fahrerlaubnisbehörde - Antrag zu Bestimmung des Prüfungsortes für die praktische Prüfung
- Fahrerlaubnisbehörde - Sehtestbescheinigung (Anlage 6 Nr. 1.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
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Hinweisblatt Schlüsselzahlen ab 01.02.2021
Hinweisblatt Schlüsselzahlen ab 01.02.2021
- Fahrerlaubnisbehörde - Kontrollblatt Bestellung EU Kartenführerschein
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502543 | +49 8671 502 71 543 | Bahnhofstr. 34 E.03 | karin.lippl@lra-aoe.de | |
Karin
Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
Telefon: +49 8671 502543
Fax: +49 8671 502 71 543
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+49 8671 502525 | +49 8671 502 71 525 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502544 | +49 8671 502 71 544 | E.26 | Erik.Streck@LRA-aoe.de | |
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+498671 502546 | +498671 50271 546 | E.25 | Funktionspostfach.Fahrerlaubnisbehoerde@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502562 | +49 8671 502 71 562 | E.25 | Marlene.Stadler@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
- Führerschein; Beantragung der Fahrerlaubnis oder Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisbehörde
- Sachgebiet 16 - Verkehrswesen (Zulassung, Führerschein, Baustellen und Verkehr)
- Abteilung 1 - Zentrale Angelegenheiten, Kreisentwicklung, Öffentliche Sicherheit und Verkehrswesen
- Landratsamt Altötting