Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung
Umbaumaßnahmen von Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Dieses Darlehen unterstützt Menschen mit Behinderung. Gefördert werden kann im Bayerischen Wohnungsbauprogramm der Umbau von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Es handelt sich um ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 € mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Diese Mittel können für bauliche Maßnahmen, z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenliftes sowie für Rampen für Rollstuhlfahrer beantragt, werden.
Auch hier gilt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.
Weitere Informationen:
Vor der Antragstellung bitten wir Sie, mit uns telefonisch einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Bei dieser Gelegenheit können vorab telefonisch grundsätzliche Fragen zum Vorhaben und den notwendigen Unterlagen für das Gespräch geklärt werden.
Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.
- Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
- Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Verfahren ist zweistufig:
- Der Antrag muss beim Landratsamt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
- Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
- Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.
Für die Beratung und Bewilligung ist das Landratsamt.
- Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
- Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
- Nachweis der Behinderung (z. B. fachärztliches Attest)
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.
- Gesetz über die Wohnraumförderung in Bayern (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz - BayWoFG)
BayRS 2330-2-I; GVBl S. 260; GVBl S. 286 - Wohnraumförderungsbestimmungen 2012 (WFB 2012)
IIC1-4700-001/11; AllMBl. 2012 S. 20; 2330-I
- Wohnraumförderung - Antrag "Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung"
- Wohnraumförderung - Einkommenserklärung des Antragstellers
- Wohnraumförderung - Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige
- Wohnraumförderung - Erläuterungen zur Einkommenserklärung des Antragstellers und weiterer Haushaltsangehörigen
- Wohnraumförderung - Ratenabruf
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502216 | +49 8671 502 71 216 | 2.14 | Martina.Klement@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502214 | +49 8671 502 71 214 | 2.14 | Renate.Wagner@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr