Eigenwohnraum für Menschen mit Behinderung; Beantragung einer Förderung für die Anpassung

Umbaumaßnahmen von Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung
Dieses Darlehen unterstützt Menschen mit Behinderung. Gefördert werden kann im Bayerischen Wohnungsbauprogramm der Umbau von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Es handelt sich um ein zins- und tilgungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 € mit einer Laufzeit von fünf Jahren. Diese Mittel können für bauliche Maßnahmen, z. B. Badumbau, Einbau eines Treppenliftes sowie für Rampen für Rollstuhlfahrer beantragt, werden.

Auch hier gilt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Eine nachträgliche Bewilligung ist grundsätzlich nicht möglich.

Weitere Informationen:

Vor der Antragstellung bitten wir Sie, mit uns telefonisch einen Termin für ein Informationsgespräch zu vereinbaren, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Bei dieser Gelegenheit können vorab telefonisch grundsätzliche Fragen zum Vorhaben und den notwendigen Unterlagen für das Gespräch geklärt werden.

Junge Frau mit Rollstuhl vor einer Treppe
Rollstuhlfahrerin

Junge Frau mit Rollstuhl vor einer Treppe

Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Eigenwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder Treppenliftes, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer von Eigenwohnraum ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000,00 Euro erhalten.

  • Durch die Förderung können nur Haushalte begünstigt werden, deren Einkommen die in Art. 11 Abs. 1 BayWoFG bezeichneten Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
  • Die Förderung wird für die Anpassung von Eigenwohnraum bei behinderten Menschen gewährt. Liegt eine Schwerbehinderung vor, so ist der Bescheid oder Behindertenausweis vorzulegen; ansonsten genügt ein ärztliches Attest.

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Das Verfahren ist zweistufig:

  • Der Antrag muss beim Landratsamt mittels der dafür vorgesehenen Formulare und Unterlagen eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörde.
  • Die Darlehenszusage und Zustellung des Bewilligungsbescheids erfolgt durch die Bayerische Landesbodenkreditanstalt.
  • Die Auszahlung ist bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen.

Für die Beratung und Bewilligung ist das Landratsamt.

  • Nachweis über das Eigentum am Grundstück (z. B. Grundbuchblattabschrift)
  • Finanzierungsnachweise - Planskizze (bei Änderung des Wohnungszuschnitts)
  • Nachweis der Behinderung (z. B. fachärztliches Attest)

Das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist kostenfrei.

Ansprechpartner

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Klement, Martina
+49 8671 502216 +49 8671 502 71 216 2.14
Martina Klement
Zimmer: 2.14
Telefon: +49 8671 502216
Fax: +49 8671 502 71 216
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Wagner, Renate
+49 8671 502214 +49 8671 502 71 214 2.14
Renate Wagner
Zimmer: 2.14
Telefon: +49 8671 502214
Fax: +49 8671 502 71 214
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

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