Führerschein; Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Die Erteilung eines Fahrgastbeförderungsscheins richtet sich nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung. Diese Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis, nachgewiesen durch den Führerschein, beantragt. Sie wird immer dann benötigt, wenn jemand einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wenn ein Kraftfahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen geführt wird und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es nicht für

  1. Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
  2. Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
  3. Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
  4. Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
    Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird nur für fünf Jahre erteilt und kann jeweils wieder um fünf Jahre verlängert werden. Bitte stellen Sie hierzu rechtzeitig einen Antrag. Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis sind Gebühren zu erheben.

Achtung: Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mittels eines Taxis kann erst erteilt werden, wenn erfolgreich eine Ortskundeprüfung abgelegt wurde. Mit dieser Ortskundeprüfung werden die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet abgeprüft, in dem die Beförderungspflicht besteht.

Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

  • Aktuelles behördliches Führungszeugnis (darf nicht älter als 3 Monate sein)
  • Ärztliche Bescheinigung gemäß Anlage 6 Nr. 2.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (Augenarzt) (gilt 2 Jahre ab Ausstellung)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (Hausarzt) (gilt 1 Jahr ab der Ausstellung)
  • Erste-Hilfe-Kurs (nur bei der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankentransporte)
  • Gutachten eines Betriebs- oder Arbeitsmediziners (bei Ersterteilung sowie Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
  • Personalausweis bzw. Pass oder weiteres Ausweisdokument  im Original (bei postalischer Antragstellung nur eine Kopie) Führerschein nach aktuell geltendem Muster. 
  • Falls Sie noch einen alten EU-Führerschein besitzen (z. B. einen Führerschein mit Ziffernklassen oder einen unbefristeten Kartenführerschein), muss dieser Führerschein erst umgetauscht werden. Hierzu benötigen Sie das Formular 
  • Umstellung einer Fahrerlaubnis in aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat)
  • Auch wenn sich bei den Auflagen etwas geändert hat, z. B. wenn nun eine Sehhilfe zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig ist, muss auch dann ein neuer Kartenführerschein beantrag werden. Die Angaben im Kartenführerschein und im Führerschein zur Fahrgastbeförderung müssen übereinstimmen.
     

Ansprechpartner

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+49 8671 502543 +49 8671 502 71 543 Bahnhofstr. 34 E.03
Karin Lippl
Zimmer: Bahnhofstr. 34 E.03
Telefon: +49 8671 502543
Fax: +49 8671 502 71 543
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Telefon: +49 8671 502525
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Brigitte Umkehrer
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