Kriegsopfer; Beratung/Informationen über Hilfen
Wann kann ich Kriegsopferfürsorge beantragen?
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
- Beschädigte, die Grundrente nach § 31 BVG beziehen oder Anspruch auf Heilbehandlung nach § 10 Abs. 1 BVG haben
- Hinterbliebene, die Leistungen nach §§ 38 ff BVG beziehen (Witwen, Witwer, Waisen, Eltern)
Weitere Anspruchsberechtigte:
- Soldaten und Zivildienstleistende die eine Schädigung im Dienst erlitten haben
- Opfer von Gewalttaten
- Impfgeschädigte
- Politische Häftliche der ehem. DDR
- Opfer politisch motivierter Strafverfolgungsmaßnahmen der ehem. DDR
- Opfer einer hoheitlichen Maßnahme der ehem. DDR
Leistung der Kriegsopferfürsorge:
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (zuständig: Bundesagentur für Arbeit)
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Erziehungsbeihilfe
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Erholungshilfe
- Wohnungshilfe
- Hilfe in besonderen Lebenslagen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502854 | +49 8671 502 71 854 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 P2.07 | Gabriele.Aicher@LRA-aoe.de | |
Gabriele
Aicher
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 P2.07
Telefon: +49 8671 502854
Fax: +49 8671 502 71 854
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