Ausländerwesen; Datenerhebung zur Verpflichtungserklärung inkl. Verpflichtungserklärung

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.

Sie sind Deutscher oder ausländischer Staatsangehöriger mit Aufenthaltsrecht und möchten einem Drittstaatsangehörigen, der für die Einreise ein Visum benötigt, einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt in Deutschland ermöglichen, weil er den erforderlichen Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts (Lebensunterhalt/ Krankenversicherungsschutz) im Rahmen des Visumverfahrens nicht erbringen kann?

Dann besteht für Sie als dritte (juristische) Person die Möglichkeit eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser verpflichten Sie sich, den Drittstaatsangehörigen unterzubringen, dessen Lebensunterhalt für die Dauer des Aufenthalts zu finanzieren und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz sicherzustellen. Die Verpflichtungserklärung begründet keine unmittelbare Verpflichtung gegenüber dem Drittstaatsangehörigen, eröffnet staatlichen Stellen aber eine Rückgriffmöglichkeit für den Fall, dass öffentliche Mittel für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich Wohnraum, sowie Versorgung im Krankheitsfalle aufgewendet werden müssen.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung sprechen Sie als Verpflichtungsgeber persönlich bei der Ausländerbehörde vor und füllen den dort erhältlichen Vordruck aus.

Zuständig ist die Ausländerbehörde im Bezirk des geplanten Aufenthaltsorts des Drittstaatsangehörigen.
Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie finanziell in der Lage sind, die abgegebene Verpflichtung zu erfüllen (Bonität) und beglaubigt Ihre Unterschrift.
Das Original der beglaubigten Verpflichtungserklärung übersenden Sie dem betroffenen Drittstaatsangehörigem, der sie dann der Auslandsvertretung vorlegt.

Ausreichende Bonität des Verpflichtungsgebers.

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren. Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers
  • Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers
  • ggf. weitere Unterlagen
  • 29 Euro

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Auer, Simone
+49 8671 502564 +49 8671 502 71 564 EG07
Simone Auer
Zimmer: EG07
Telefon: +49 8671 502564
Fax: +49 8671 502 71 564
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Bayerl, Tobias
+49 8671 502510 +49 8671 502 71 510 EG10
Tobias Bayerl
Zimmer: EG10
Telefon: +49 8671 502510
Fax: +49 8671 502 71 510
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Gojczyk, Sabine
+49 8671 502508 +49 8671 502 71 508 EG08
Sabine Gojczyk
Zimmer: EG08
Telefon: +49 8671 502508
Fax: +49 8671 502 71 508
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Holzner, Lena
+49 8671 502 574 +49 8671 502 71 574 EG10
Lena Holzner
Zimmer: EG10
Telefon: +49 8671 502 574
Fax: +49 8671 502 71 574
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Lang, Anna
+49 8671 502505 +49 8671 502 71 505 EG05
Anna Lang
Zimmer: EG05
Telefon: +49 8671 502505
Fax: +49 8671 502 71 505
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Mühlbauer, Sonja
+49 8671 502568 +49 8671 502 71 568 EG09
Sonja Mühlbauer
Zimmer: EG09
Telefon: +49 8671 502568
Fax: +49 8671 502 71 568
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Neulinger, Marion
+49 8671 502567 +49 8671 502 71 567 EG08
Marion Neulinger
Zimmer: EG08
Telefon: +49 8671 502567
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Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Wohlrab, Luca
+49 8671 502509 +49 8671 502 71 509 EG09
Luca Wohlrab
Zimmer: EG09
Telefon: +49 8671 502509
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