Straßenverkehrszählungen; Durchführung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken wird der Verkehr auf den Straßen in Bayern mit regelmäßigen Straßenverkehrszählungen erfasst. Daneben werden Sonderzählungen anlassbezogen durchgeführt. Die Zählung erfolgt in Bayern überwiegend mittels temporärer Messgeräte, die an wechselnden Standorten eingesetzt werden und somit die manuelle Zählung ersetzen.

Regelmäßige Straßenverkehrszählung

Zur Beobachtung der Verkehrsentwicklung und zur Ermittlung der Verkehrsstärken auf dem qualifizierten Straßennetz finden regelmäßig bundesweite Straßenverkehrszählungen (SVZ) - üblicherweise im Fünfjahres-Turnus - statt. Die Zählungen erstrecken sich neben den Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen) in Bayern auch auf die Staatsstraßen sowie den Großteil der Kreisstraßen.

Die Zählungen werden von den folgenden Behörden durchgeführt:

  • Autobahn GmbH des Bundes
  • Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
  • Landratsämter bei den Kreisstraßen

Die Koordination für die Zählung innerhalb von Bayern liegt beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Ergebnisse sind im Internet abrufbar (siehe "Weiterführende Links").

Einzelne große Städte führen zudem eigene regelmäßige Straßenverkehrszählungen durch.

Automatische Straßenverkehrszählung

Zur kontinuierlichen Zählung des Straßenverkehrs sind in Bayern automatische Dauerzählstellen im Einsatz.

Der Großteil befindet sich an Bundesautobahnen und Bundesstraßen, ein kleiner Teil an Staats- und Kreisstraßen. Diese Messgeräte erfassen das Verkehrsgeschehen das ganze Jahr über rund um die Uhr. Die Langzeitdaten der automatischen Dauerzählstellen bilden die Grundlage für die Hochrechnungsfaktoren der manuellen Straßenverkehrszählung.

Die Dauerzählstellen werden auf den Autobahnen von der Autobahn GmbH des Bundes und auf den Bundes-, Staats- sowie Kreisstraßen von den Staatlichen Bauämtern betreut. Die Ergebnisse der automatischen Straßenverkehrszählung sind im Internet abrufbar.

Sonderzählungen des Straßenverkehrs

Für verschiedenartige Anlässe (z.B. Straßenplanung, Verkehrsuntersuchungen) werden von den Straßenbaulastträgern oder den Städten und Gemeinden (zusätzliche) Sonderzählungen des Straßenverkehrs durchgeführt. Folgende Behörden nehmen die Aufgaben der Straßenbaulast auf den einzelnen Straßen wahr:

  • Autobahn GmbH des Bundes
  • Staatliche Bauämter auf den Bundes- und Staatsstraßen sowie auf Kreisstraßen in bestimmten Landkreisen (mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in großen Städten)
  • Landratsämter bei den Kreisstraßen
  • Städte und Gemeinden bei den Gemeindestraßen sowie große Städte bei den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Urban, Rosmarie
+49 8671 502205 +49 8671 502 71 191 2.05
Rosmarie Urban
Zimmer: 2.05
Telefon: +49 8671 502205
Fax: +49 8671 502 71 191
Anschrift:
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Schön, Sabine
+49 8671 502237 +49 8671 502 71 237 2.05a
Sabine Schön
Zimmer: 2.05a
Telefon: +49 8671 502237
Fax: +49 8671 502 71 237
Anschrift:
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Schwannberger, Christine
+49 8671 502256 +49 8671 502 71 256 2.05a
Christine Schwannberger
Zimmer: 2.05a
Telefon: +49 8671 502256
Fax: +49 8671 502 71 256
Anschrift:
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting
Udvardi, Alexandra
+49 8671 502288 +49 8671 502 71 288 2.05
Alexandra Udvardi
Zimmer: 2.05
Telefon: +49 8671 502288
Fax: +49 8671 502 71 288
Anschrift:
Bahnhofstr. 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting - Sachgebiet 52

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Öffnungszeiten

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