Staatsangehörigkeit
Aufgaben
- Staatsangehörigkeit
- Einbürgerungen
- Wahrnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung
Staatsangehörigkeit
Der Besitz eines deutschen Reisepasses oder Personalausweises gibt keinen endgültigen Aufschluss darüber, ob man tatsächlich deutscher Staatsangehöriger ist. Im Zweifelsfall ist die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises erforderlich, den Sie bei uns beantragen können, um die deutsche Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, hängt in der Regel davon ab, ob Ihre Eltern und Großeltern deutsche Staatsangehörige sind.
Welche Unterlagen Sie dafür vorlegen müssen, kann Ihnen der oben genannte Ansprechpartner während der Servicezeiten sagen.
Einbürgerung
Nach einer gewissen Aufenthaltszeit in Deutschland haben Sie die Möglichkeit die Deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Die Einbürgerung kann in der Regel nach einem mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland beantragt werden. In Ausnahmefällen, zum Beispiel deutschverheiratete Ehegatten oder bei besonderem öffentlichen Interesse, kommt eine frühere Einbürgerung in Betracht. Eine der wichtigsten Voraussetzungen, neben der Aufenthaltszeit, ist das Vorhandensein von guten Sprachkenntnissen. Diese werden gegebenenfalls bei einem Sprachtest im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens geprüft.
Wenn Sie noch Fragen haben, dann werden Sie sich bitte per E-Mail an einen der genannten Ansprechpartner.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502502 | +49 8671 502 71 502 | E 02 | Christoph.Pelzer@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502504 | +49 8671 502 71 504 | E 04 | Jessica.Mandl@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr