Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens

KFZ-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.

Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

  • Zuverlässigkeitsprüfung
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:Landkreis Altötting ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.

Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.

Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.

•Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
•Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
•Überführungsfahrten

  • Schriftlicher Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis beziehungsweise Europäisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie)
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) sowie Vollmacht und Ausweis des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Nachweise über den Bedarf (zum Beispiel mit Kaufverträgen)
  • Nachweis über den Verkaufsplatz (in Kopie)
  • SEPA-Lastschriftmandat
  • Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Landratsamt Altötting

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