Schulpflicht; Beantragung der Durchführung des Schulzwangs

Die Schulpflicht dauert grundsätzlich zwölf Jahre. Sie gliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Überwachung und Durchsetzung der bestehenden Schulpflicht ist Aufgabe des Landratsamts.

Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen nicht teil, so kann die Schule bem Landratsamt die Durchführung des Schulzwangs beantragen. Das Landratsamt kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen.

Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten des Landratsamts Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben. Wird der Schulpflicht nicht nachgekommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße sowohl gegen die Schülerin oder den Schüler als auch gegen die Erziehungsberechtigten oder den Ausbildungsbetrieb geahndet werden kann. 

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Huber, Johann
+49 8671 502244 +49 8671 502 71 244 2.18
Johann Huber
Zimmer: 2.18
Telefon: +49 8671 502244
Fax: +49 8671 502 71 244
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Pfeilstetter, Maria
+49 8671 502259 +49 8671 502 71 259 2.19
Maria Pfeilstetter
Zimmer: 2.19
Telefon: +49 8671 502259
Fax: +49 8671 502 71 259
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Schwarz, Lisa
+49 8671 502253 +49 8671 502 71 253 2.19
Lisa Schwarz
Zimmer: 2.19
Telefon: +49 8671 502253
Fax: +49 8671 502 71 253
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr