Abfallrecht; Anzeige für gemeinnützige und gewerbliche Sammlung

Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Kreisfreie Stadt) kann Bedingungen und Auflagen vorsehen oder die Sammlung zeitlich befristen.

Die Sammlung ist zu untersagen, wenn:

  • Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Anzeigenden oder der für die Sammlung verantwortlichen Person bestehen oder
  • der Sammlung überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen, d. h. sie die Erfüllung der dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger obliegenden Entsorgungspflichten zu wirtschaftlich ausgewogenen Bedingungen verhindert oder dessen Planungssicherheit und Organisationsverantwortung wesentlich beeinträchtigt. Letzteres ist anzunehmen, wenn
    • Abfälle erfasst werden, für die der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eine haushaltsnahe oder sonstige hochwertige getrennte Erfassung und Verwertung der Abfälle durchführt,
    • die Stabilität der Gebühren gefährdet wird oder
    • die diskriminierungsfreie und transparente Vergabe von Entsorgungsleistungen im Wettbewerb erheblich erschwert oder unterlaufen wird.

Alt-Elektrogeräte dürfen grundsätzlich nur durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, den Hersteller oder Vertreiber und deren Beauftragte eingesammelt oder zurückgenommen werden.

  • Es dürfen der Sammlung keine öffentlichen Interessen entgegenstehen.
  • Die Verwertung der Abfälle muss ordnungsgemäß und schadlos erfolgen.
  • Es sind keine Tatsachen bekannt, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Sammlers ergeben.

Das Verfahren ist gebührenpflichtig.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Rottmüller, Johannes
+49 8671 502733 +49 8671 502 71 733 S111
Johannes Rottmüller
Zimmer: S111
Telefon: +49 8671 502733
Fax: +49 8671 502 71 733
Anschrift:
Bahnhofstraße 13
84503 Altötting

Außenstelle Umweltamt

AdresseAußenstelle Umweltamt
Bahnhofstraße 13
84503 Altötting
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr