Bauvorhaben; Anzeige der Nutzungsaufnahme
Sie müssen die Aufnahme der Nutzung einer baulichen Anlage vorher anzeigen. Dies gilt nicht für verfahrensfreie Vorhaben.
Bei der Anzeige der Nutzungsaufnahme handelt es sich nicht um einen Antrag. Sie müssen die untere Bauaufsichtsbehörde lediglich über die bevorstehende Nutzungsaufnahme informieren.
Durch die Anzeige der Nutzungsaufnahme soll die untere Bauaufsichtsbehörde noch ausreichend Zeit haben, um die Benutzbarkeitsvoraussetzungen gegebenenfalls kontrollieren zu können.
Folgen bei Nichtanzeige
Zeigen Sie die Nutzungsaufnahme vorsätzlich oder fahrlässig nicht mindestens zwei Wochen vorher an, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür können Sie mit einer Geldbuße bis zu 500.000 EUR belegt werden.
Die Nutzungsaufnahme einer baulichen Anlagen müssen Sie anzeigen, wenn diese auf Grund einer Baugenehmigung oder genehmigungsfrei gestellt errichtet wurde. Dies gilt auch, wenn die Baugenehmigung oder Genehmigungsfreistellung eine bloße Nutzungsänderung zum Inhalt hatte oder die Baugenehmigung durch den Eintritt der Genehmigungsfiktion als erteilt gilt.
Nicht anzeigen müssen Sie die Nutzungsaufnahme bei verfahrensfreien Vorhaben sowie Vorhaben, die aufgrund des Vorrangs anderer Gestattungsverfahren keiner Baugenehmigung bedürfen.
Sie müssen die Aufnahme der Nutzung mindestens zwei Wochen vor Aufnahme anzeigen.
- ggf. Bescheinigung Standsicherheit II (Formblatt siehe unter "Formulare")Nur erforderlich bei Gebäuden der Gebäudeklassen 4 und 5.
- ggf. Bescheinigung Brandschutz II (Formblatt siehe unter "Formulare")Nur erforderlich bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen sowie Gebäuden der Gebäudeklasse 5, außer der Brandschutznachweis wird bauaufsichtlich geprüft.
- ggf. BrandschutznachweisNur soweit er nicht bauaufsichtlich geprüft wurde.
- ggf. Bestätigung durch einen Nachweisberechtigten, dass die Bauausführung mit dem Brandschutznachweis übereinstimmtNur erforderlich bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4, außer bei Sonderbauten und Mittel- und Großgaragen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502403 | +49 8671 502 71 403 | 4.03 | Carolin.Bierschneider@LRA-aoe.de | |
Carolin
Bierschneider
Zimmer: 4.03
Telefon: +49 8671 502403
Fax: +49 8671 502 71 403
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+49 8671 502416 | +49 8671 502 71 416 | 4.03 | Helmut.Franzke@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502419 | +49 8671 502 71 419 | 4.05 | Julia.Kugler@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502402 | +49 8671 502 71 402 | 4.02 | Christian.Rasp@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502423 | +49 8671 502 71 423 | 4.02 | Carolin.Schatz@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr