Unterhaltsvorschuss; Beantragung einer Leistung für Alleinerziehende

Sachbearbeiter/in Buchstabenbereich
Frau Schneider A - E
Frau Holzinger F - J, Na - Ng, O, X - Z
Frau Lang L, M
Frau Etzelsbeck Nh - Nz, P - T
N.N. K, U - W

Alleinerziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben oder dem Ableben eines Stiefelternteils keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Vom 12. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Alleinerziehende Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt,
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben oder dem Ableben eines Stiefelternteils keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält und
  • keine Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II bezieht oder
  • durch den Unterhaltsvorschuss die Hilfebedürftigkeit des Kindes vermieden werden kann oder
  • der betreuende Elternteil über Einkommen von mindestens 600 € verfügt.

Auch Kinder mit ausländischer Staatsangehörigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss haben.
Unterhaltsvorschuss wird auf Antrag gewährt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt ab 01.01.2024 für Kinder unter 6 Jahren höchstens 230 €, für Kinder von 6 bis 11 Jahren höchstens 301 € und für Kinder von 12 bis 17 Jahren höchstens 395 € monatlich. Auf die Unterhaltsvorschussleistung werden unter anderem Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils, Waisenbezüge einschließlich bestimmter Schadenersatzleistungen und eigene Einkünfte von Kindern, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen, angerechnet.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Etzelsbeck, Michaela
+49 8671 502185 +49 8671 502 71 185 1.32
Michaela Etzelsbeck
Zimmer: 1.32
Telefon: +49 8671 502185
Fax: +49 8671 502 71 185
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Holzinger, Sophia
+49 8671 502196 +49 8671 502 71 196 1.30
Sophia Holzinger
Zimmer: 1.30
Telefon: +49 8671 502196
Fax: +49 8671 502 71 196
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Lang, Christina
+49 8671 502132 +49 8671 502 71 132 1.32
Christina Lang
Zimmer: 1.32
Telefon: +49 8671 502132
Fax: +49 8671 502 71 132
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Schneider, Laura
+49 8671 502130 +49 8671 502 71 130 1.30
Laura Schneider
Zimmer: 1.30
Telefon: +49 8671 502130
Fax: +49 8671 502 71 130
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Geltinger, Martin
+49 8671 502123 +49 8671 502 71 123 1.23
Martin Geltinger
Zimmer: 1.23
Telefon: +49 8671 502123
Fax: +49 8671 502 71 123
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr