Waffen- und Sprengstoffrecht
Neuerungen im Waffenrecht
Angesichts der Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 wurde die EU-Feuerwaffenrichtlinie geändert. Die Vorgaben der Richtline sind von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in ihrem jeweiligen nationalen Waffenrecht umzusetzen. Darüber hinaus soll das nationale Waffenrecht weiterentwickelt werden. Der Großteil der Neuregelungen tritt zum 01.09.2020 in Kraft, einige Neuerungen sind bereits zum 20.02.2020 in Kraft getreten. Die häufigsten Fragen und Antworten sowie einen Überblick zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) finden Sie hier: Merkblatt Fragen und Antworten zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz
Aktuelles im Waffenrecht:
- Die Besitzwechselanzeigen sollten aufgrund des reduzierten Parteiverkehrs in Coronazeiten, evtl. mit der Waffenbesitzkarte, per Post an das Landratsamt Altötting übersandt, in den Landratsamtsbriefkasten eingeworfen oder an der Information des Landratsamtes Altötting abgegeben werden.
- Anträge können in gleicher Form beim Landratsamt Altötting eingereicht werden.
- Wie Sie den Medien entnehmen können, sind die zuständigen Sachbearbeiter für Anfragen natürlich weiterhin erreichbar. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der erhöhten telefonischen Anfragen, nicht sofort jemand erreichbar ist.
Aufgaben und Dienstleistungen
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffen; Allgemeine Informationen
- Waffen; Anzeige des Erwerbs oder der Überlassung
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden; Anzeige des Verlustes
- Waffen; Informationen zur Erlaubnis
- Waffenbesitzkarte; Beantragung
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenschein; Beantragung
- Sprengstoffrecht; Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
- Sprengstoffrecht; Bedürfnisnachweis; Beantragung; Verlängerung
- Europäischer Feuerwaffenpass; Ausstellung und Verlängerung
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502254 | +49 8671 502 71 254 | 2.31 | Bernhard.Thoeni@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502228 | +49 8671 502 71 228 | 2.28 | Karin.Hasenberger@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502251 | +49 8671 502 71 251 | 2.29 | Susanne.Saller-Schneider@LRA-aoe.de | |
Susanne
Saller-Schneider
Zimmer: 2.29
Telefon: +49 8671 502251
Fax: +49 8671 502 71 251
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr