Abfall; Beratung und Informationen
Informationen zur Entsorgung verschiedenster Abfallarten, wie sie in Haushalt und Gewerbe anfallen, erhalten Sie bei auf dieser Seite.
Im Rahmen des Vollzugs von staatlichem Abfallrecht erfolgt eine Beratung im Umgang mit gefährlichen Abfällen, deren Entsorgung nach den Grundsätzen der Allgemeinwohlverträglichkeit erforderlich ist.
Es werden u.a. auch Fragen der stofflichen oder thermischen Verwertung von Abfällen, insbesondere bei Entsorgungen von verwertbaren Abfällen mineralischen oder pflanzlichen Ursprungs beantwortet. Hierzu gehört auch die Beratung und Bestätigung von Abfallverwertungsmaßnahmen im Rahmen der Verwendung von Sekundärbaustoffen.
Gewerbetreibende erhalten Hinweise zu betrieblichem Umweltschutz und Abfallbehandlung, zu geeigneten Verwerterbetrieben oder Entsorgungsfirmen und Förderprogrammen.
Im Abfall-ABC finden Sie die wichtigsten Entsorgungshinweise für eine Vielzahl von Wertstoffen und Abfällen. Die Festlegung der Entsorgungswege erfolgte unter Berücksichtigung der allgemeinen abfallrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Altötting.
Tipps für die richtige Abfallsortierung finden Sie in der Trennliste.
Das Abfallrecht ist mittlerweile auch auf europäischer Ebene umfassend geregelt. Die EU wirkt durch zahlreiche Verordnungen und Richtlinien immer stärker auf die nationale Gesetzgebung ein.
Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen können Sie hier abrufen.
Das wichtigste Ziel der Abfallwirtschaft ist, die Entstehung von Abfällen zu verringern und zu vermeiden. Abfälle können etwa durch sparsamen Materialeinsatz bei der Produktion oder durch die Sammlung, Sortierung und Verwertung von wiederverwertbaren Abfallstoffen vermieden werden. Durch das Recycling werden wiederverwertbare Abfallstoffe in den Produktionskreislauf zurückgeführt, Entsorgungsanlagen entlastet und Rohstoffe eingespart.
Hier finden Sie die Satzung über die Vermeidung, Verwertung und sonstige Bewirtschaftung von Abfällen im Landkreis Altötting (Abfallwirtschaftssatzung).
Ihre Abfuhrtermine für die Mülltonne, die Papiertonne, den Gelben Sack sowie die Problemmüllsammeltermine finden Sie im Abfallkalender und in unserer Abfall-App. Der Abfallkalender wird jeweils rechtzeitig zum Jahreswechsel allen Haushalten im Landkreis durch die Post zugestellt. Der Abfallkalender für das laufende Kalenderjahr liegt zudem bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting auf.
Am 1. April 1998 trat die Altautoverordnung in Kraft. Die Verordnung regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Behandlung von Altautos. Die Altautoverordnung verfolgt zudem das Ziel, Fahrzeuge von vornherein recyclinggerecht zu gestalten und die Verwertungsmöglichkeiten zu verbessern. Nähere Informationen erhalten Sie unter Telefon 08671 502-712
Im Landkreis Altötting steht Ihnen ein flächendeckendes Netz an Altglascontainerstandorten zur Verfügung. Bitte werfen Sie Altglas farbsortiert nach Weiß-, Grün- und Braunglas ein.
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten für Altglas: Werktags von 8.00 bis 19.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Altglasentsorgung verboten!
Die häufigsten Fragen rund um die Altglasentsorgung
Die Altholzverordnung vom 15.08.2002 stellt konkrete Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Abfallholz.
Betroffen von dieser Verordnung sind Erzeuger und Besitzer von Altholz, Betreiber von Altholzverwertungs- oder Beseitigungsanlagen, Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, soweit diese Altholz verwerten oder beseitigen sowie private Entsorgungsträger, denen die Pflicht zur Altholzverwertung oder –beseitigung übertragen wurden. Abhängig vom Schadstoffgehalt wird Abfallholz in vier Kategorien unterteilt. Sonderregelungen gibt es für PCB-Altholz.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Nachfolgende Mitarbeiter-/innen Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung sind die richtigen Ansprechpartner, wenn Sie eine Mülltonne sowie eine Papiertonne an-, um- oder abmelden möchten, Fragen zum Gebührenbescheid haben, Restmüllsäcke kaufen möchten, oder einen Sperrmüllscheck zur Entsorgung von Sperrmüll benötigen. Die Mitarbeiter Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung informieren Sie zudem über die Entsorgungsangebote für Grüngut.
Obwohl die krebserzeugende Wirkung von Asbest seit langem bekannt ist, wurde dieses Material bis in die 70er und 80er Jahre vor allem als Baumaterial häufig verwendet. Seither schränkte der Gesetzgeber die Verwendung von Asbest immer stärker ein. Bereits eingebaute Materialien wurden allerdings in der Regel nur bei akuter Gefährdung sofort entfernt. Daher stehen auch heute noch asbesthaltige Materialien beispielsweise im Rahmen von Renovierungen und Gebäudeabbrüchen zur Entsorgung an. Um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden, müssen diese asbesthaltigen Stoffe mit ganz besonderer Sorgfalt behandelt werden. Bitte beachten Sie dazu auch unsere Infoblätter:
Der Gelbe Sack bzw. die Gelbe Tonne ist das Entsorgungssystem der dualen Systeme für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen aus Kunststoffen, Metall- und Aluverpackungen und Verbunden.
Für die Abfuhr der Gelben Säcke bzw. der Gelben Tonnen im Landkreis Altötting ist die Firma REMONDIS Chiemgau GmbH zuständig. Die zuständigen Mitarbeiter dieser Firma sind telefonisch montags bis donnerstags von 7 bis 17 Uhr und freitags von 7 bis 15 Uhr unter der Nummer (08664) 9885-304 oder unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1223255 und per E-Mail: gelbeTonneSack-LKAOE@remondis.de zu erreichen.
Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Gelben Sack finden Sie hier. Den Gelben Sack erhalten sie bei folgenden Ausgabestellen.
Im Landkreis Altötting werden biologisch abbaubare Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen an den Wertstoffhöfen Plus E im Bringsystem gesammelt. Nähere Informationen dazu finden Sie im Faltblatt.
Für die Entsorgung von Grüngut sind im Landkreis Altötting die Städte und Gemeinden zuständig. Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.
Die Biotonne ist im Landkreis Altötting nicht eingeführt. Eine Einführung ist auch nicht vorgesehen.
Wenn Sie große Abfallmengen zum Müllheizkraftwerk transportieren müssen, wie beispielsweise bei Haushaltsauflösungen, und nicht die Möglichkeit haben, diese Abfälle selber zu transportieren, können Sie damit auch einen gewerblichen Containerdienst beauftragen.
Containerdienste im Landkreis
Altötting:
VEOLIA Umweltservice GmbH & Co. KG, Neuötting
Tel.: (0 86 71) 99 49-0
Containerdienst Staudhammer, Burghausen
Tel.: (0 86 77) 45 16
J. Hechenberger, Burghausen
Tel.: (0 86 77) 23 79
Linortner Ludwig, Garching a. d. Alz
Tel.: (0 86 34) 4 08
Heinz Färber GmbH, Teising
Tel.: (0 86 33) 12 07
AKR GmbH, Tacherting
Tel.: (0 86 34) 6 24 30
Die Eigenkompostierung von Grün- und Gartenabfällen trägt ganz erheblich zur Reduzierung des Restmüllaufkommens bei. Ausführliche Informationen zur Eigenkompostierung finden Sie in der Broschüre „Grüngutverwertung Kompostanwendung“. Diese Broschüre liegt in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie im Landratsamt Altötting zur kostenlosen Mitnahme aus.
Größere Mengen an Grüngut können auch bei gewerblichen Kompostieranlagen angeliefert werden.
Floh- und Trödelmärkte, Kinderkleider-, Bücher-, Spielzeug-, Radl- oder Skibasare tragen ganz erheblich zur Abfallvermeidung bei. Gebrauchsfähiges wird nicht zu Abfall und leistet beim neuen Besitzer noch gute Dienste. Nicht zuletzt aus diesem Grunde veröffentlicht der Landkreis Altötting den Flohmarktführer. In der aktuellen Abfall-Info 10: Flohmarkttermine finden Sie die voraussichtlichen Flohmarktveranstaltungen, die an das Landratsamt Altötting für dieses Jahr gemeldet wurden
Abfall-Infos
- Abfall - Grüngutverwertung, Kompostanwendung.pdf
- Abfall-Info 2 (02/2017): Küchen- und Speiseabfälle aus Gaststätten und Kantinen.pdf
- Abfall-Info 3 (12/2023): Sperrmüll.pdf
- Abfall-Info 4 (2025): Problemmüll.pdf
- Abfall-Info 5: Asbest-Merkblatt
- Abfall-Info 5.1: Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten im privaten Bereich ohne Arbeitnehmer
- Abfall-Info 5.2: Arbeitsschutzmaßnahmen bei Arbeiten mit Asbestzementprodukten für Unternehmer und Gewerbetreibende
- Abfall-Info 6 (07/2022): Elektrogeräteentsorgung.pdf
- Abfall-Info 8 (04/2023): Entsorgung von Bauabfällen.pdf
Die Abfallentsorgung umfasst dabei die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung sowie die hierzu erforderlichen Maßnahmen des Einsammelns, Behandeln, Lagerns und Ablagerns der Abfälle.
Brennbare Abfälle, die wegen Art und Menge weder über die Mülltonne noch als Sperrmüll zu entsorgen sind, können auch direkt beim Müllheizkraftwerk Burgkirchen angeliefert werden.
Im Landkreis Altötting sind Restmüllbehälter von 60 l bis 1.100 l zugelassen.
Für die An-, Um- und Abmeldung Ihrer Mülltonne stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt- und Gemeindeverwaltungen zur Verfügung.
Altpapier, Pappe und Kartonagen werden im Landkreis Altötting über die blaue Altpapiertonne entsorgt.
Tipps für die richtige Abfallsortierung finden Sie hier.
Unter wilde Müllablagerungen versteht man beispielweise:
Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte, Altreifen aber auch volle Müllsäcke, die unerlaubt in Wald und Flur und auch an Parkplätzen entsorgt werden. Sollten Ihnen beispielsweise während eines Spaziergangs solche wilden Müllablagerungen auffallen, melden Sie sich bitte bei dem zuständigen Ansprechpartner / Ansprechpartnerin unter 08671 502-712.
An den Wertstoffhöfen Plus E werden neben Altmetall und Altglas auch Elektrogeräte und Elektronikschrott kostenlos zur Entsorgung angenommen. An den gemeindlichen Wertstoffhöfen kann Altglas und Altmetall abgegeben werden. In einigen Gemeinden kann zudem Bauschutt und Grüngut angeliefert werden. (Betriebs- und Benutzungsordnung der Wertstoffhöfe)
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502728 | +49 8671 502 71 728 | S110 | Sabine.Baumgartl@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502712 | +49 8671 502 71 712 | S102 | Martin.Kurz@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502711 | +49 8671 502 71 711 | S102 | Imelda.Niederbuchner@LRA-aoe.de | |
Imelda
Niederbuchner
Zimmer: S102
Telefon: +49 8671 502711
Fax: +49 8671 502 71 711
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