Jugendschutz; Informationen zum erzieherischen Jugendschutz für Kinder und Jugendliche
Sozialpädagogischer Jugendschutz
Das AfJuF (Amt für Jugend und Familie) macht jungen Menschen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, um sie zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Auch Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sollen Angebote gemacht werden, damit sie besser befähigt werden, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Inobhutnahmen
Zum Schutz eines Kindes (oder Jugendlichen) kann das AfJuF es bzw. ihn in Obhut nehmen - notfalls auch gegen den Willen der Eltern. Es schaltet dann unverzüglich das Familiengericht ein.
Babyklappe
Die Babyklappe befindet sich im Kreiskrankenhaus Altötting neben der Nothilfe. Durch die Benutzung der Babyklappe werden die Mitarbeiter des Krankenhauses alarmiert. Diese nehmen dann das Baby an sich und bringen es in kürzester Zeit auf die Säuglingsstation.
Danach wird das Kind, für die Umwelt ebenfalls anonym, in einer Pflegefamilie als "Besuch" untergebracht.
Innerhalb dieser acht Wochen können die Mütter ihre Entscheidungen nach einmal überdenken und sich gegebenenfalls beim Jugendamt melden.
Geschieht das nicht, gibt das Jugendamt das Baby nach diesen acht Wochen in eine liebevolle Adoptionsfamilie.
Weitere Informationen
Jugendarbeitsschutzgesetz
Schwangerschaftsberatung
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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08671 502-120 | 08671 502-470 | 2.34 | jugendamt@lra-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr