Energie; Beratung

Im Landkreis Altötting existieren viele Möglichkeiten, sich energetisch beraten zu lassen. Untenstehend erhalten Sie einen Überblick über die bestehenden Angebote.

Die Energiesprechstunde im Landratsamt Altötting findet monatlich, meistens am dritten Dienstag im Monat von 12:00 -19:00 Uhr (nach Voranmeldung) statt.

Die Beratung wird von unabhängigen und zertifizierten Energieberatern durchgeführt und ist für Sie kostenfrei. Unter anderem werden folgende Fragestellungen von unseren Energieberatern bearbeitet:

  • Baulicher Wärmeschutz (Dach, Außenwand, Kellerdecke, Fenster, Wärmebrücke)
  • Gebäudesanierung
  • Haustechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Regelung, Lüftung)
  • Einsatz neuer Energien im Strom und Wärmebereich
  • Stromverbrauch (Effizienz Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Stand-By-Verluste)
  • Förderprogramme, Finanzierungshilfen
  • Wechsel des Energieversorgers
  • Heizkostenabrechnung

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für Ihre Energieberatung unter der 08671 502-762 oder per E-Mail info@klima-aoe.de.

Die aktuellen Energiesprechstundentermine können sie hier abrufen.

Förderung durch das BMWK
Gefördert durch das BMWK

Hinweis über Förderung durch das BMWK

Logo des Verbraucherservice Bayern
Verbraucherzentrale Bayern

Logo der Verbraucherzentrale Bayern

Energieberatung; Verbraucherzentrale
Energieberatung; Verbraucherzentrale

Energieberatung; Verbraucherzentrale

Steigende Energiepreise belasten vor allem Menschen mit geringem Einkommen. Stromsperren können die unangenehme Folge sein. Wie man einfach und wirkungsvoll Energie sparen kann, wissen viele Betroffene nicht. Dabei kann es ganz einfach sein. Das Wie soll das „Energiesparprogramm plus“ des Landkreises Altötting in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale vermitteln – und das völlig kostenfrei!

 

Wer kann an der Energieberatung plus teilnehmen?

Beziehen Sie Sozialdienstleistungen wie das Arbeitslosengeld II oder die Grundsicherung? Bekommen Sie Wohngeld oder erhalten einen Kinderzuschlag? Dann können Sie an der Energieberatung plus teilnehmen!

Gezeichnetes Bild, das eine Hosentasche voller Geldscheine abbildet
Tasche voller Geld

Gezeichnetes Bild, das eine Hosentasche voller Geldscheine abbildet

Was passiert bei der Energieberatung plus?

Der ausgebildete Energieberater kommt zu Ihnen nach Hause und überprüft Ihre Energie- und Wasserverbräuche. Gemeinsam mit Ihnen sucht der Berater nach den “Energiefressern“. Sie werden individuell beraten, bekommen zahlreiche Tipps wie Sie in Ihrem Haushalt Strom, Wärme und Wasser sparen können. Das Beratungsgespräch dauert ca. 1 bis 1,5 Stunden. Sie benötigen lediglich Ihre letzte Jahresabrechnung für Strom, Wasser und Heizkosten. Nach der Beratung erhalten Sie eine schriftliche Auswertung mit weiteren Hinweisen. Das Ganze ist für Sie kostenlos und natürlich seriös und vertraulich.

 

Bonus: Ihre kostenlose Energiesparhelfern

Bei Ihre Energieberatung erhalten Sie kostenlose Energiesparhelfer wie LED-Lampen, schaltbare Steckdosenleisten und Strahlregler für Wasserhähne, die sofort montiert werden, plus weitere Energiesparhelfer für den Alltag.

 

Interessiert?

Weitere Informationen erhalten Sie unter der 08671 502-762 oder per E-Mail info@klima-aoe.de.

Hier können Sie den Flyer zum Programm anschauen.

Eine gemeinsame Initiative des Landkreises Altötting und des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V.

Logo Verbraucher Service Bayern
Logo - Verbraucher Service Bayern

Logo Verbraucher Service Bayern

Die Nebenkosten für Strom und Wärme wird bei vielen Unternehmen nicht unmittelbar in der Bilanz ersichtlich, sind jedoch meist nicht unerheblich. Gerade bei vielen kleinen und mittelständigen Unternehmen ist ein großes Einsparpotential vorhanden. Um dieses zu nutzen, wird vom Landkreis Altötting eine gezielte Einstiegsenergieberatung für Unternehmen angeboten. Diese Erstberatung ist für Unternehmen aus dem Landkreis kostenfrei.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Energieagentur Chiemgau-Inn-Salzach eG:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen infolge der Energiekrise betroffen sind, können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.

Die Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gilt zunächst für den Zeitraum Januar bis Dezember 2023.

Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über die elektronische Antragsplattform gestellt werden.

Ausführliche Informationen zur Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen und zu den Antragsvoraussetzungen finden Sie auf der Website des Bayerischen Wirtschaftsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/ und in den FAQs.

Ihre Fragen können Sie per E-Mail an Haertefallhilfe@stmwi.bayern.de stellen oder Sie wenden sich an die eingerichtete Hotline unter 089 5790 5005. Sie erreichen die telefonische Hotline werktags von 8 bis 18 Uhr.

Energie nicht zu verbrauchen ist der wirkungsvollste und einfachste Klimaschutz. Gleichzeitig profitieren Sie selbst: Gerade in Zeiten steigender Strom und Wärmekosten wird der Geldbeutel mit geringem Aufwand spürbar entlastet. Ein durchschnittlicher Haushalt kann so pro Jahr zwischen 200 und 1000 Euro sparen.

Steigende Energiepreise - einfach und schnell sparen:

Der Heizungsregler
Nur ein Grad weniger im Raum senkt den Energieverbrauch um circa sechs Prozent. Temperaturen zwischen 18 Grad Celsius im Schlafzimmer und 21 Grad Celsius im Wohnzimmer reichen in Wohnräumen meistens aus. Wenn alle Familienmitglieder länger außer Haus sind, empfiehlt es sich, die Heizung noch weiter herunterzufahren, z.B. auf 16 Grad Celsius. Gar nicht zu heizen ist dagegen nicht ratsam, denn die Wände kühlen dadurch zu stark ab, und das Schimmelrisiko nimmt zu.

Heizkörper freihalten
Ein Hitzestau durch Gardinen vor den Heizkörpern oder nah herangerückte Möbel sollte vermieden werden, damit die Luft besser zirkulieren kann. Bei einer Verkleidung des Heizkörpers sollte auf großzügige Lüftungsschlitze geachtet werden.

Beim Lüften an die Thermostate denken
Wenn vor dem Öffnen der Fenster die Thermostatventile geschlossen und erst nach dem Lüften wieder geöffnet werden, werden unnötiges Aufheizen und damit Wärmeverluste vermieden.

Richtiges Lüften
Gekippte Fenster im Winter sorgen dafür, dass viel teuere Wärme entweicht. Der nötige Luftaustausch dauert in Kippstellung relativ lange. Hierbei kühlen die Räume stark aus. Besonders betroffen sind die Bereiche um das Fenster, so dass hier in der Folge ein erhöhtes Schimmelrisiko besteht. Besser ist es in der kalten Jahreszeit mehrmals am Tag für einige Minuten die Fenster ganz zu öffnen und somit die Zimmer gut zu durchzulüften. Denn abgestandene Luft mit hoher Feuchtigkeit in den Innenräumen sollte regelmäßig gegen frische Luft mit geringerem Feuchtegehalt ausgetauscht werden. Die Kombination aus hoher Luftfeuchtigkeit sowie kalten Wänden und Außenbauteilen lässt leicht Schimmel entstehen.

Licht durch LED-Lampen
LED-Lampen kosten zwar mehr als Energiesparlampen, brauchen aber bei gleicher Lichtausbeute weniger Strom und halten deutlich länger.

Lumen
Um eine Glühlampe zu ersetzen, muss man auf die Lumenanzahl (Lichtstrom) einer LED-Lampe achten. Der Lichtstrom einer Kerze z.B. beträgt 12 Lumen (lm). Eine 40-Watt-Glühbirne leuchtet mit 400 Lumen. Eine 60-Watt-Glühbirne leuchtet mit 700 Lumen und eine 100-Watt-Glühbirne mit 1.400 Lumen. Die Lumenanzahl sollte auf der Verpackung jeder LED-Lampe stehen.

Entsorgung
Eine LED-Lampe muss nicht als Sondermüll entsorgt werden. Bei Energiesparlampen ist dies dagegen der Fall, da Quecksilber enthalten ist. Bei einem Bruch z.B. sollte der Raum, in dem die Energiesparlampe zerbrochen ist, sofort für min. 15 Minuten gelüftet und verlassen werden. Eine LED-Lampe dagegen beinhaltet keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe.

Die Farbtemperatur
LED-Lampen gibt es in zwei Varianten. Eine Version gibt ein warmweißes Licht ab, das an Glühlampen angelegt worden ist. Die Lichtfarbe variiert zwischen 2700-2900 K (Kelvin) und soll sich für Wohnräume eignen. Die nächste Variante gibt kaltweißes Licht ab, das sich besonders gut für Arbeitsräume, Küchen, Bäder oder überall dort eignet, wo Konzentration gefragt ist. Die Farbtemperatur liegt hier bei >4000 K.

Weitere Eigenschaften
Die LED-Lampe erreicht ihre Leuchtstärke unmittelbar nach dem einschalten, eine Energiesparlampe benötigt hierzu eine gewisse Zeit. Dies ist auf der Verpackung der Leuchtmittel angegeben. Weiter findet man eine Angabe zur Zahl der Schaltvorgänge, welche das Leuchtmittel in seiner Lebenszeit erreichen soll. Hierauf sollte besonders geachtet werden, wenn das Leuchtmittel täglich häufig ein- und ausgeschaltet wird.

Stand-By
HiFi-Anlagen, Fernseher, aber auch Küchen- und Akkugeräte bleiben häufig in Warteposition (Stand-by-Modus) und stehen somit ständig unter Strom. Dieser Leerlauf verschlingt pro Jahr zwischen 50 und 80 Euro pro Haushalt. Deshalb ist es ratsam, den Stecker zu ziehen oder eine abschaltbare Steckdosenleiste zu benutzen - sofern dadurch keine wichtigen und zeitaufwendigen Programmierungen verloren gehen. Auch Netzteile und Ladegeräte sollten bei Nichtnutzung vom Netz getrennt werden.

Haushaltsgeräte
Achten Sie beim Kauf von Haushaltsgeräten nicht nur auf den Anschaffungspreis, sondern auch auf die Stromeffizienz. Es lohnt sich doppelt: In Zeiten, in denen die Energieressourcen knapper werden und der Klimawandel spürbar wird, schonen Sie die Umwelt und können dabei auch noch viel Geld sparen. Informieren Sie sich schon vor dem Kauf über die Stromeffizienz der einzelnen Modelle. Eine Hilfe bei vielen Geräten ist das einheitliche EU-Energielabel. Dies kennzeichnet den Energieverbrauch der Geräte. Die Effizienzklasse ist mit einer Farbskala von grün nach rot dargestellt, die heute meist von A+++ (gut) bis D (schlecht) reicht. 

Kühlschränke und Gefriergeräte sollten nicht neben dem Herd, sondern möglichst an einem kühlen Platz stehen. Jedes Grad plus oder minus in der Umgebungstemperatur steigert bzw. senkt den Stromverbrauch um sechs Prozent. Auch dicker Reif im Kühlgerät verbraucht unnötig Energie und Geld. Rechtzeitiges Abtauen schont das Portemonnaie.

Effiziente Autonutzung
Bei hohen Benzin- und Dieselkosten lohnt es sich, die Preise der Tankstellen zu vergleichen, da diese häufig schwanken. Informationsdienste als App oder Internetseiten helfen dabei die günstigste Tankstelle in der Nähe zu finden.

Wer beim Fahren seine Geschwindigkeit dem Verkehrsfluss anpasst, auf eine niedrige Drehzahl achtet, unnötigen Ballast im Auto vermeidet und den richtigen Reifendruck hat, kommt mit weniger Kraftstoff aus. Bei Kurzstrecken wird der Geldbeutel am einfachsten und besten durch den Gang zu Fuß oder den Umstieg auf das Rad geschont.

Info für Unternehmen im Landkreis Altötting über die aktuellen Energiesparmaßnahmen:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unternehmen,

die Bundesregierung hat eine Verordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen auf den Weg gebracht.

Hier erhalten Sie einen Überblick über die angeordneten Energieeinsparungen für Betriebe. Diese Verordnung gilt ab 01. September 2022 für die Dauer von 6 Monaten. verpflichtende Vorgaben zur Energieeinsparung auf den Weg gebracht.

Die Maßnahmen für Unternehmen im Einzelnen
 
Maßnahmen der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV)
Diese Verordnung umfasst Maßnahmen, die sehr kurzfristig umgesetzt werden müssen. Sie zielen auf Einsparungen ab, die bereits in dieser Heizsaison zur Verringerung des Energiebedarfs beitragen können. Die Verordnung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten.
 

Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel

In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offenhalten von Ladentüren und Eingangssystemen, bei deren Öffnung ein Verlust von Heizwärme auftritt, untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist.

Nutzungseinschränkung beleuchteter Werbeanlagen

Der Betrieb beleuchteter oder lichtemittierender Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Dies gilt nicht, wenn die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann. Ausgenommen sind daher regelmäßig beleuchtete Werbeträger an Fahrgastunterständen (oder Wartehallen), Haltepunkten und Bahnunterführungen, die aus Gründen der Betriebssicherheit und öffentlichen Ordnung wie Straßenbeleuchtung zu behandeln sind.

Mindestwerte der Lufttemperatur für Arbeitsräume in Arbeitsstätten

Für Arbeitsräume in Nichtwohngebäuden werden folgende Mindesttemperaturen gelten:

1.    für körperlich leichte und überwiegend sitzende Tätigkeit 19 °C
2.    für körperlich leichte Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 18 °C
3.    für mittelschwere und überwiegend sitzende Tätigkeit 17 °C
4.    für mittelschwere Tätigkeit überwiegend im Stehen oder Gehen 16 °C und
5.    für körperlich schwere Tätigkeit 12 °C.
 
Damit wird keine Verringerung der Raumtemperatur vorgeschrieben, sondern es soll den Arbeitgebern ermöglicht werden, auf freiwilliger Basis rechtssicher weniger zu heizen. Für Arbeitsräume in öffentlichen Gebäuden (Behörden) gelten diese Werte jeweils als Höchsttemperatur.
 
Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern

Die Beleuchtung von Gebäuden oder Baudenkmälern von außen - mit Ausnahme von Sicherheits- und Notbeleuchtung - ist untersagt. Ausgenommen sind kurzzeitige Beleuchtungen bei Kulturveranstaltungen und Volksfesten sowie allgemein alle Fälle, in denen die Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist und nicht kurzfristig durch andere Maßnahmen ersetzt werden kann.

Stand September 2022
 

Info für Unternehmen im Landkreis Altötting über die aktuellen mittelfristigen Energiesparmaßnahmen:

 

Verordnung für mittelfristige Energiesparmaßnahmen gültig ab dem 01. Oktober:
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Unternehmen,

wir haben Sie bereits über die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristige Maßnahmen informiert, diese gilt – für sechs Monate - bereits seit dem 01. September 2022.
 
Mittlerweile wurde auch die Verordnung für mittelfristige Energiesparmaßnahmen mit Zustimmung des Bundesrates auf den Weg gebracht. Diese wird ab dem 01. Oktober 2022 für einen Zeitraum von zwei Jahren in Kraft treten und adressiert Maßnahmen zur Energieeffizienz von Heizungsanlagen sowie zur Umsetzung von weiteren Energieeffizienzmaßnahmen.
 
Die Maßnahmen für Unternehmen im Einzelnen:
 
Die Verordnung umfasst generell Maßnahmen, die einen mittelfristigen Zeitbedarf für die Umsetzung erfordern. Die Maßnahmen zielen auf Einsparungen in der kommenden und der darauffolgenden Heizperiode ab, sollen aber auch eine Wirkung über diesen Zeitraum hinaus aufweisen. Die Gültigkeit der Verordnung beträgt zwei Jahre.
 
Steigerung der Energieeffizienz in öffentlichen, privaten und Firmengebäuden
 

• Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen von Gebäuden mit Gasheizungen sind dazu angehalten in den nächsten zwei Jahren einen Heizungscheck durchführen zu lassen.

 
Im Rahmen dieser Heizungsprüfung gilt es Folgendes zu überprüfen:

  1. ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
  2. ob bei der Heizung ein hydraulischer Abgleich vorzunehmen ist,
  3. ob bereits effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden und
  4. inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen durchgeführt werden sollten.
     

Im Rahmen der Heizungsoptimierung ist unter anderem Folgendes zu prüfen:

  1. die Absenkung der Vorlauftemperatur
  2. die Aktivierung der Nachtabsenkung, Nachtabschaltung oder andere, zum Nutzungsprofil sowie zu der Umgebungstemperatur passende Absenkungen oder Abschaltungen der Heizungsanlage,
  3. die Optimierung des Zirkulationsbetriebs unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz,
  4. die Absenkung der Warmwassertemperaturen unter Berücksichtigung geltender Regelungen zum Gesundheitsschutz.
  5. sowie die Absenkung der Heizgrenztemperatur
     

Die Ergebnisse der Heizungsprüfung, welche nur von fachkundigem Personal durchgeführt werden dürfen, sind schriftlich festzuhalten. Als fachkundiges Personal gilt beispielweise: Schornsteinfeger, Installateure, Heizungsbauer sowie Energieeffizienzexperten. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die Optimierung der Heizung bis spätestens 15. September 2024 durchzuführen. Die Pflicht entfällt, wenn eine Gebäudeautomation oder eine ähnliche Prüfung  innerhalb der letzten zwei Jahre durchgeführt wurde und keine weiteren Optimierungen festgestellt wurden.
 

• Verpflichtender hydraulischer Abgleich für Eigentümer großer Gebäude mit zentraler Wärmeversorgung

Eigentümer von großen Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung auf Erdgasbasis müssen einen hydraulischen Abgleich vornehmen, insofern ein solcher bislang nicht durchgeführt wurde.

Dieser ist bei Nichtwohngebäuden > 1.000 m² Nutzfläche bis 30. September 2023 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 6 Wohneinheiten ist der hydraulische Abgleich bis zum 15. September 2024 vorzunehmen.


Einsparungen in Unternehmen


• Verpflichtung zur Umsetzung wirtschaftlicher Effizienzmaßnahmen in Unternehmen

Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr werden ab dem 1. Oktober verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die bereits ein Energieaudit – also eine Analyse ihrer Verbräuche und ihrer Einsparpotentiale – nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgeführt haben.
 
Stand September 2022
 

 

Welchen Experten benötige ich für mein Projekt?

Neubau

Sie möchten ein energieeffizientes Haus bauen?

Profitieren Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten der KfW.
Wenn Sie den Bau eines energieeffizienten Hauses planen und eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen möchten, muss seit dem 1. Juni 2014 die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme der dena (Deutsche Energieagentur) geführt wird.

Modernes, gepflegtes Neubauhaus mit Baum im Garten
Neubau

Modernes, gepflegtes Neubauhaus mit Baum im Garten

Sanierung

Möchten Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren?

Es empfiehlt sich vor der Durchführung der Sanierung auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Sollten Sie sich für eine "Vor-Ort-Energieberatung" entscheiden, kann diese vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden. Um die Förderung kümmert sich direkt der Energieberater. Einen anerkannten Energieberater für die unabhängige Vor-Ort-Beratung (BAFA) finden Sie in der Liste der Energieberater. Zusätzlich kann Ihr Projekt durch die KfW gefördert werden. Jedoch muss ab dem 1. Juni 2014 die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen durchgeführt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme der dena geführt wird.

Ziegelstein und typische Bauwerkzeuge liegen auf Grundrissplan
Sanierung

Ziegelstein und typische Bauwerkzeuge liegen auf Grundrissplan

Sanierung eines Baudenkmales oder einer sonstigen besonders erhaltenswerten Bausubstanz

Möchten Sie Ihr Haus energieeffizient sanieren und handelt es sich um ein Baudenkmal oder eine sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz?

Erst recht in solchen Fällen empfiehlt es sich vor Durchführung der Sanierung auf Basis einer unabhängigen Energieberatung ein umfassendes Sanierungskonzept erstellen zu lassen. Sollten Sie sich für eine "Vor-Ort-Energieberatung" entscheiden, kann diese vom BAFA (Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gefördert werden. Um die Förderung kümmert sich direkt der Energieberater. Zusätzlich kann Ihr Projekt durch die KfW gefördert werden. Jedoch muss in diesem Fall bereits seit 2013 die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen für Baudenkmäler durchgeführt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme der dena geführt wird.

Ausschnitt eines alten Holzhauses mit Blumen an den Fenstern
Baudenkmal

Ausschnitt eines alten Holzhauses mit Blumen an den Fenstern

Weitere Informationen finden Sie hier:

Angaben sind ohne Gewähr. Stand der Angaben: 06.05.2015

Erneuerbare Energien sowie ein geringerer Energieverbrauch werden von staatlichen Institutionen gefördert. Zahlreiche Förderprogramme wurden so ins Leben gerufen. Über aktuelle Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern für energiesparende Maßnahmen informieren Sie sich am besten hier

Hilfreich kann auch der Besuch einer Energieberatung sein. Energieberater helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Förderprogramms und bei der Antragsstellung.

Wichtig: Die Förderung muss in der Regel vor der Durchführung der Maßnahme gestellt und genehmigt werden!

Energiechecks der Verbraucherzentrale

Nach dem Motto “Energie sparen – besser leben“ bietet die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Energieberatungen an. Kompetent und unabhängig werden Beratungen zu Energieeinsparung und zum Einsatz erneuerbarer Energien bei privaten Wohngebäuden angeboten. Auf diesem Portal finden Sie alle Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen in Deutschland.

Im Landkreis Altötting werden die Beratungen an mehreren Standorten durchgeführt. Sie können einen Termin unter der 0800 – 809 802 400 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz und für Mobilfunkteilnehmer) vereinbaren.

Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.

Weiter werden von der Verbraucherzentrale Energie-Checks bei Ihnen zu Hause angeboten. Es gibt den sogenannten Basis-Check, Gebäude-Check und Brennwert-Check. Diese Checks werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert und sind daher sehr kostengünstig.

Informationen zum Ablauf, Inhalten und Kosten der Checks erhalten Sie hier:

Weitere Informationen:

Das Landratsamt Altötting ist nicht verantwortlich für den Inhalt der Links.

Gerne können Sie sich auch von einem Energieberater Ihrer Wahl individuell beraten lassen. In der folgenden Tabelle haben wir für Sie sämtliche Energieberater im Landkreis Altötting aufgeführt, die entweder bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gelistet sind.

Hier können Sie die Liste der im Landkreis Altötting tätigen unabhängigen Energieberater herunterladen.

Wer ist in der Liste aufgeführt?

In der Liste der Energieberater finden Sie spezialisierte Experten für energieeffizientes Bauen und Sanieren von Wohngebäuden sowie für Einzelmaßnahmen. Diese Experten beraten und planen fachgerecht, unabhängig und neutral, wenn neu gebaut oder ein vorhandenes Haus energieeffizient saniert werden soll. Sie erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Vor-Ort-Energieberatungen mitbringen müssen und werden einer umfangreichen Qualitätsprüfung u.a. von der KfW oder der BAFA unterzogen:

Alle Nachweise über die Grund- und Zusatzqualifikationen der Experten werden sorgfältig geprüft. 
Die Experten müssen alle zwei Jahre nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben und Praxisberichte einreichen. Neutrale Fachprüfer überprüfen die erbrachten Leistungen stichprobenartig.

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Sowa, Stefan
+49 8671 502 762 +49 8671 502 71 762 SE11
Stefan Sowa
Zimmer: SE11
Telefon: +49 8671 502 762
Fax: +49 8671 502 71 762
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr