Gleichstellungsstelle Frauen-Männer
Aufgaben der Gleichstellungsstelle
- erfüllt Aufgaben nach dem "Bayerischen Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern" (BayGIG)
- informiert und berät zu Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern
- arbeitet mit anderen Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen zusammen
- organisiert eigene Maßnahmen
Frauen und Männer sind gleichberechtigt
Dieser Satz stammt von Elisabeth Selbert. Sie ist eine der "Vier Mütter des Grundgesetzes" der Bundesrepublik Deutschland. Ihr verdanken wir, daß die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unserem Grundgesetz verankert ist. Ein Grundsatz, der mittlerweile auch für Länder der Europäischen Gemeinschaft verbindlich gilt.
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern scheint uns heute so selbstverständlich, daß wir diesen Grundsatz in seiner Bedeutung kaum mehr erfragen. Gleichstellung wird aber nur dort Realität, wo gegenseitige Wertschätzung besteht.
Voraussetzung für diese Wertschätzung ist das Erkennen und Anerkennen
- der speziellen Fähigkeiten und Leistungen, die Frauen und Männer über die Arbeitswelt, das soziale und kulturelle Leben in unsere Gesellschaft einbringen,
- guter Erziehung von Kindern, mit der verantwortungsbewußte Mütter und Väter in ihren Familien an der Zukunft unserer Gemeinschaft mitwirken,
- der umfassenden Pflege hilfsbedürftiger Angehöriger, die Frauen und Männer in ihren Familien leisten
und vieles andere mehr.
Das "Bayerische Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern" trat im Mai 1996 in Kraft. Es bezieht sich auf die Arbeitswelt und alle damit verbundenen Lebensbereiche.
Vorrangige Ziele sind,
- gleiche Chancen für Frauen und Männer im Erwerbsleben zu fördern,
- den Anteil von Frauen in den Bereichen zu erhöhen, in denen sie unterrepräsentiert sind,
- die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu erleichtern.
Ging es in den vergangenen Jahren ausschließlich darum, den gravierenden Benachteiligungen von Frauen und Mädchen entgegenzuwirken, öffnet sich die Gleichstellungsarbeit mittlerweile auch für berechtigte Belange von Männern und Jungen.
Seit dem Jahr 2002 sind die Kriterien der sogenannten "geschlechtersensiblen Sichtweise" (allg. "Gender Mainstreaming") verbindlich. Man prüft, ob Angebote oder Situationen in unserem gesellschaftlichen Leben den Bedürfnissen von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen entsprechen. Verfehlt Vorhandenes den tatsächlichen Bedarf einer der Gruppen, werden Maßnahmen entwickelt, die den daraus entstehenden Benachteiligungen entgegenwirken.
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert die Ziele der Gleichstellung und der "Geschlechtersensiblen Sichtweise" (Gender Mainstreaming) durch
- das Angebot der behördeninternen Mitwirkung in Geschäftsbereichen, die grundsätzlich Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben
- Zusammenarbeit mit anderen Einzelpersonen, Institutionen und Organisationen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern
- eigene Initiativen und Maßnahmen
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502129 | +49 8671 502 71 129 | 1.29 | Kirstin.Eberl@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502844 | +49 8671 502 71 844 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. P2.06 | Birgit.Scholz@LRA-aoe.de | |
Birgit
Scholz
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. P2.06
Telefon: +49 8671 502844
Fax: +49 8671 502 71 844
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+49 8671 502845 | +49 8671 502 71 845 | Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. P1.06 | Monika.Hofmeister@LRA-aoe.de | |
Monika
Hofmeister
Zimmer: Pater-Joseph-Anton-Straße 14 Zi. P1.06
Telefon: +49 8671 502845
Fax: +49 8671 502 71 845
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