Lebensmittelpersonal; Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz

Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden.

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe wird eine Erstbelehrung und als Belehrungsnachweis eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes benötigt („Lebensmittelzeugnis“). Diese Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein und ist grundsätzlich lebenslang gültig.

Das Gesundheitsamt Altötting bietet seit dem 15.08.2023 eine Belehrung im Onlineverfahren in Zusammenarbeit mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG) an. Die Online-Belehrung kostet 28,- Euro und dauert etwa 45 Minuten. 

Weitere Informationen zur Online-Belehrung und zur Buchung finden Sie hier.

Sollten Sie die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz nicht im Onlineverfahren wünschen oder keine entsprechende Technik besitzen, können Sie die Belehrung ab 13.09.2023 auch in den Räumen des Gesundheitsamtes Altötting absolvieren (Präsenzbelehrung). Die Präsenzbelehrung kostet 14,- Euro und dauert etwa eine Stunde.

Weitere Informationen zur Präsenzbelehrung finden hier.

Ergänzende Hinweise für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten oder ähnlichen Veranstaltungen

Für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer bei Vereinsfesten und ähnlichen Veranstaltungen ist die Erstbelehrung nicht mehr verpflichtend. Anstelle dieser Belehrung tritt ein Informationsblatt – der sogenannte „Leitfaden für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln“. Eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes wird nicht ausgestellt.

Bitte bedenken Sie:

JEDER, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet zivil- und strafrechtlich dafür, dass die Produkte einwandfrei sind und gesundheitlich unbedenklich genossen werden können!

Ergänzende Hinweise für nicht gebührenpflichtige bzw. kostenlose Schul-Pflichtpraktika:

Sollten Sie eine Belehrung für ein Schul-Pflichtpraktikum benötigen, nehmen Sie bitte direkt mit dem Gesundheitsamt Altötting Kontakt auf:

Tel.: +49 8671 502-907, Frau Hoynatzky Email: gesundheitsamt.aoe@lra-aoe.de

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Hoynatzky, Elisabeth
+49 8671 502907 +49 8671 502 930 Gesundheitsamt 1.989
Elisabeth Hoynatzky
Zimmer: Gesundheitsamt 1.989
Telefon: +49 8671 502907
Fax: +49 8671 502 930
Anschrift:
Vinzenz-von-Paul-Str. 8
84503 Altötting

Landratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)

AdresseLandratsamt Altötting - Gesundheitsamt (im DiFAZ)
Vinzenz-von-Paul-Str. 8
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671/502-900
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr