Personenstandswesen
Zuständigkeit
- Personenstandsrecht
- Standesamtsaufsicht
- Namensrecht
- Wahnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung
Beglaubigung von Personenstandsurkunden
Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden werden von ausländischen Behörden oft nur anerkannt, wenn sie eine sogenannte Apostille aufweisen. Die Vorbeglaubigung für Urkunden der Standesämter im Landkreis Altötting erhalten Sie hier im Landratsamt.
Sie haben als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland zum Beispiel geheiratet, oder ein Kind geboren und müssen dies nun bei Ihren zuständigen Heimatbehörden registrieren lassen. Die meisten ausländischen Behörden benötigen für die Anerkennung ausländischer Urkunden die Beglaubigung dieser durch eine sogenannte Apostille.
Genauere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner.
Antrag auf Apostille (zum Download)
Aufgaben und Dienstleistungen
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502502 | +49 8671 502 71 502 | E 02 | Christoph.Pelzer@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502573 | +49 8671 502 71 573 | E.03 | Ingrid.Lexa@LRA-aoe.de | |
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Landratsamt Altötting
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr