Personenstandswesen

Zuständigkeit

  • Personenstandsrecht
  • Standesamtsaufsicht
  • Namensrecht
  • Wahnehmung von Fachaufgaben aus dem Gebiet der zivilen Verteidigung 
     

Beglaubigung von Personenstandsurkunden

Heirats-, Geburts- oder Sterbeurkunden werden von ausländischen Behörden oft nur anerkannt, wenn sie eine sogenannte Apostille aufweisen. Die Vorbeglaubigung für Urkunden der Standesämter im Landkreis Altötting erhalten Sie hier im Landratsamt.

Sie haben als ausländischer Staatsangehöriger in Deutschland zum Beispiel geheiratet, oder ein Kind geboren und müssen dies nun bei Ihren zuständigen Heimatbehörden registrieren lassen. Die meisten ausländischen Behörden benötigen für die Anerkennung ausländischer Urkunden die Beglaubigung dieser durch eine sogenannte Apostille.

Genauere Auskünfte dazu erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner.
 

Antrag auf Apostille (zum Download)

Ansprechpartner

Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails Name Telefon Telefax Zimmer
Pelzer, Christoph
+49 8671 502502 +49 8671 502 71 502 E 02
Christoph Pelzer
Zimmer: E 02
Telefon: +49 8671 502502
Fax: +49 8671 502 71 502
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Lexa, Ingrid
+49 8671 502573 +49 8671 502 71 573 E.03
Ingrid Lexa
Zimmer: E.03
Telefon: +49 8671 502573
Fax: +49 8671 502 71 573
Anschrift:
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting

Landratsamt Altötting

AdresseLandratsamt Altötting
Bahnhofstraße 38
84503 Altötting
Kontakt
Telefon: 08671 502 0
Fax: 08671 502 250
Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr