KFZ-Zulassungsbehörde
Aufgabengebiet der Kfz-Zulassungsstelle:
- Neuzulassung (fabrikneu), Umschreibung, Wiederzulassung, Tageszulassung und Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- Zuteilung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen
- Zuteilung roter Gewerbekennzeichen und Oldtimerkennzeichen
- Ausstellung und Änderungen (Halterdaten/Adresse) der Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief)
- Erstellung eines Ersatzes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II nach Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit
- Auskünfte über Halterdaten und Versicherungsdaten
- Wunschkennzeichenreservierung
Die Leistungen der Kfz-Zulassungsbehörde in Altötting sind nur während unserer Annahmezeiten möglich. Diese sind:
Montag - Mittwoch: | 07:30 Uhr - 12:00 Uhr | |
Donnerstag: | 08:00 Uhr - 11:30 Uhr | 14:00 Uhr - 17:30 Uhr |
Freitag: | 07:30 Uhr - 11:30 Uhr |
Für Privatpersonen und auch für juristische Personen besteht seit 01.09.2023 die Möglichkeit das KFZ-Online-Zulassung/Abmeldung „i-Kfz“ zu nutzen.
i-Kfz Online-Zulassungsverfahren
Folgende Zulassungsvorgänge können Sie online und bequem in nur wenige Minuten selbst durchführen:
- Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs
- Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
- Adressänderung
- Tageszulassung (nur für Neuzulassungen)
Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?
Für eine Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Tageszulassung benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufentahaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
- BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
- IBAN
- Gültige elektr. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein (ab 01.01.2015)
- Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief (ab 01.01.2018)
- ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscode (bei Kennzeichenzuteilung ab 02.01.2015)
Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) benötigen Sie:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 01.01.2015)
- Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015) - hierfür ist keine Registrierung notwendig
Weitere Informationen zum Online-Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Hier finden Sie auch Informationen zur Großkundenschnittstelle für juristische Personen.
Zulassung vor Ort
Ihre Zulassungsvorgänge können Sie auch direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle in Altötting erledigen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Zulassungsvorgänge können nur bearbeitet werden, sofern alle benötigten Unterlagen vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle für Ihren Zulassungsvorgang notwendigen Unterlagen mit.
Grundsätzliche Hinweise
Sollte der Halter die Zulassung nicht persönlich durchführen können, ist grundsätzlich eine Vollmacht im Original mit Unterschrift und Ausweis vorzulegen. Auch der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.
Das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer muss grundsätzlich vom Halter unterschrieben sein, auch wenn der Zahler abweicht. Selbst wenn eine Steuerbefreiung beantragt wird, muss das SEPA-Lastschriftmandat bei jedem Zulassungsvorgang ausgefüllt beiliegen.
Bestehen offene Forderungen gegenüber dem Hauptzollamt (Kfz-Steuer) oder dem Landratsamt, kann keine Zulassung erfolgen. Rückstände gegenüber dem Landratsamt können Sie bei der Kreiskasse erfragen.
Hauptuntersuchungs- und Sicherheitsprüfungsberichte sowie alle Gutachten vom Sachverständigen und den technischen Prüfstellen müssen im Original vorgelegt werden. Gutachten nach §19/2 StVZO, §21 StVZO und §13 EG-FGV dürfen nicht älter als 18 Monate sein.
Fahrzeuge wie Kraftomnibusse, Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und LKW, die ein Gesamtgewicht größer 7,5 t haben, müssen eine gültige Sicherheitsprüfung nachweisen. Ebenso Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 10 t.
Kfz-Kennzeichen:
Bitte lassen Sie die Kfz-Kennzeichen nicht vorab anfertigen, sondern erst nach Vorlage der zur Anmeldung Ihres Fahrzeugs benötigten Unterlagen. Wir weisen darauf hin, dass auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens kein Rechtsanspruch besteht.
Finanzierte Fahrzeugbriefe:
Bitte erkundigen Sie sich zuerst, ob die von Ihnen bei der Finanzierungsbank angeforderte Zulassungsbescheinigung Teil II in unserer Zulassungsbehörde bereits vorliegt.
Zulassung auf Einzelfirma / GbR:
Eine Gewerbeanmeldung mit Ausweiskopie muss vorgelegt werden. Bei einer GbR kann die Zulassung nur auf einen Gesellschafter erfolgen. Alle anderen Teilhaber müssen Ihr Einverständnis erklären (mit Ausweiskopie).
Zulassung auf Firma:
Bei Zulassung auf eine Firma wird der Handelsregisterauszug und Ausweiskopie des Zeichnungsberechtigten benötigt.
Ausländische Mitbürger:
Ausländische Mitbürger haben einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltsgenehmigung und eine Meldebestätigung bzw. den Aufenthaltstitel vorzulegen.
Minderjährige:
Bei Zulassung auf einen Minderjährigen muss immer auch eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweise vorgelegt werden.
Eine Zulassung auf einen Minderjährigen ist grundsätzlich nur bei Schwerbehinderung möglich oder unter Vorlage der jeweiligen Fahrerlaubnis (Kleinkraftrad – TÜV-Bescheinigung, Leichtkraftrad – Scheckkartenführerschein, 17-Jährige – rosa Prüfbescheinigung), auch in Kopie.
Erweiterte Zuständigkeit:
Im Zuge der sogenannten erweiterten Zuständigkeit ist es möglich, auch für die Landkreise Berchtesgadener Land / Fürstenfeldbruck / Garmisch-Partenkirchen / Miesbach / Mühldorf a. Inn / München (Land) / Rosenheim (Stadt und Land) / Starnberg / Traunstein / Bad Tölz-Wolfratshausen Fahrzeuganmeldungen, -abmeldungen und Änderungen durchzuführen
Aufgaben und Dienstleistungen
- Fahrzeugregister; Beantragung einer Halterauskunft
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Außerbetriebsetzung
- Neuzulassung
- Kraftfahrzeug; Beantragung der Umschreibung oder Wiederzulassung
- Kraftfahrzeug; Beantragung einer nationalen Einzelbetriebserlaubnis
- Kraftfahrzeug; Informationen zur Fahrzeugzulassung
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Ersatzes bei Diebstahl, Verlust oder Unleserlichkeit
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines grünen Kennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Oldtimerkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Saisonkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines Wechselkennzeichens
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Bundesweite Kennzeichenmitnahme
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Informationen
- Kraftfahrzeugkennzeichen; Meldung bei Diebstahl, Verlust oder Fund
- Umweltplakette; Erwerb
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502520 | +49 8671 50271540 | kfzzulassungsbehoerde@lra-aoe.de | ||
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+49 8671 502528 | +49 8671 50271528 | E.19 | angelika.brandstaetter@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502539 | +49 8671 50271539 | E.19 | christina.hauser@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502535 | +49 8671 50271520 | E.19 | marina.detzel@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502538 | +49 8671 50271538 | E.19 | marion.ehrenschwendtner@lra-aoe.de | |
Marion
Ehrenschwendtner
Zimmer: E.19
Telefon: +49 8671 502538
Fax: +49 8671 50271538
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+49 8671 502529 | +49 8671 50271529 | E.19 | christine.hofmeister@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502551 | +49 8671 50271540 | E.19 | Lisa.Mayer@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502519 | +49 8671 50271519 | E.19 | tina.raab@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502520 | +49 8671 50271520 | E.19 | franziska.schander@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502526 | +49 8671 50271526 | E.19 | kristina.schander@lra-aoe.de | |
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+49 8671 502545 | +49 8671 50271545 | E.19 | Sabine.Schlagmann@LRA-aoe.de | |
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+49 8671 502518 | +49 8671 50271518 | E.18 | Suzana.Kreilinger@LRA-aoe.de | |
Suzana
Kreilinger-Bojkoska
Zimmer: E.18
Telefon: +49 8671 502518
Fax: +49 8671 50271518
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Landratsamt Altötting - Zulassungsstelle
Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr -18:00 Uhr,
Freitag 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Annahmezeiten
Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr - 12:00 Uhr,
Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr -17:30 Uhr,
Freitag 07:30 Uhr - 11:30 Uhr