Tierschutz
Der Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere ist selbstverständlicher Bestandteil der Berufsausübung des Tierarztes. Insbesondere die Amtstierärzte sind der erste Ansprechpartner bei allen Fragen und Anliegen im Zusammenhang mit dem Tierschutz. Als Abteilung des Landratsamtes ist das Veterinäramt für die fachliche Beurteilung von tierschutzrechtlichen Problemen zuständig. Die Amtstierärzte üben aber auch eine beratende Funktion aus, um solche Probleme schon im Vorfeld zu verhindern.
Die Aufgaben des Tierschutzes haben in den letzten Jahren einen hohen Stellenwert erhalten. Sie sind sowohl von der Aufgabenstellung als auch vom Arbeitsaufwand her anspruchsvoll und aufwändig. Landwirtschaftliche Tierhaltungen, Schlachtbetriebe und Tiertransporte sind ebenso zu überwachen wie Zoohandlungen, erlaubnispflichtige Reitbetriebe, Hundezuchten oder Zirkusbetriebe. Einen wesentlichen Teil der Tagesarbeit füllen die Ermittlung und fachliche Beurteilung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz aus.
Allgemeine Aufgaben
- Überwachung von Nutztierhaltungen und sonstigen nach dem Tierschutzrecht überwachungspflichtigen Einrichtungen und Betrieben
- Beseitigung und Ahndung tierschutzwidriger Zustände
- Mitwirkung bei Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz
- Mitwirkung bei der Erteilung von Sachkundenachweisen
- Beratung von Städten und Gemeinden einschließlich Erstellung von Gutachten ezüglich Haltung von gefährlichen Tieren und Kampfhunden nach LStVG
- Information und Beratung von Tierhaltern hinsichtlich Erhaltung und Verbesserung der Tiergesundheit (Haltung, Verhalten, Hygiene, Zucht, Aufzucht und Fütterung)
Zum Aufgabenspektrum gehören:
- Nachverfolgung und fachliche Beurteilung von vermuteten Verstößen gegen Tierschutzvorschriften bei Meldungen durch Tierschutzvereine oder Privatpersonen
- Beratung bei Fragen zur artgerechten Haltung von Tieren
- Regelmäßige Überwachung von landwirtschaftlichen Betrieben, Tierhandel, Schlachtbetrieben, Tiertransporten oder Versuchstiereinrichtungen.
- Regelmäßige Überwachung von Zoohandlungen, Zirkussen, Tierheimen
- Fachliche Beurteilung der Genehmigungsvoraussetzungen für nach dem Tierschutzgesetz erlaubnispflichtige Tätigkeiten (Tierbörsen, Tierheime, gewerbsmäßige Zucht oder Handel mit Wirbeltieren, Reit- und Fahrbetriebe, Zirkusbetriebe ...)
- Durchführung von Sachkundeprüfungen für solche erlaubnispflichtige Tätigkeiten
- Fachliche Unterstützung der Gemeinden im Zusammenhang mit der "Kampfhundeverordnung"
Weitere Informationen:
Auf den nachfolgenden Internetseiten erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Tierschutz:
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT)
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
Montag - Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr