Heilberufe; An-, Um- und Abmeldung zur Ausübung eines gesetzlich geregelten Heilberufes
Angehörige gesetzlich geregelter Heilberufe sind verpflichtet, uns Beginn, Ende und jegliche Änderungen im Rahmen der selbständigen Berufsausübung unverzüglich anzuzeigen. Hierunter fallen unter anderem allgemeine und sektorale Heilpraktiker, Logopäden, Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister, Podologen, Hebammen/Entbindungspfleger oder selbständig tätige Krankenpflegekräfte.
Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung Ihrer Tätigkeit erforderlich:
- vollständig ausgefüllter Meldebogen (steht zum Download im Menüpunkt „Formulare“ für Sie bereit)
- Urkunde, mit der Sie uns die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen (oder eine beglaubigte Kopie)
- Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung gemäß Art. 10 GDG
- Nachweis eines bestehenden Masernschutzes für alle Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind (nähere Infos hierzu auf dem o. g. Meldebogen sowie im nächsten Menüpunkt „Rechtsgrundlagen“)
Zur An-, Um- und Abmeldung der Ausübung Ihrer Tätigkeit nutzen Sie bitte das unten angehängte Formular.
Alternativ können uns die erforderlichen Unterlagen auch auf dem Postweg zukommen lassen:
Postanschrift:
Landratsamt Altötting
Gesundheitsamt
Stichwort: Heilberufe
Vinzenz-von-Paul-Straße 8
84503 Altötting
Möchten Sie Ihre Unterlagen lieber persönlich vorbeibringen? Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter der Rufnummer 08671 502-906.
GDG Art. 10: unerlaubte Heilkundeausübung, Versicherungs- und Anzeigepflichten
Weitere Informationen zum Masernschutzgesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502906 | +49 8671 502 71 930 | Gesundheitsamt 1.966 | Agnieszka.Kanz@LRA-aoe.de | |
Agnieszka
Kanz
Zimmer: Gesundheitsamt 1.966
Telefon: +49 8671 502906
Fax: +49 8671 502 71 930
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