Arzneimittelrecht; Vollzug
Das Landratsamt ist zuständig für die Überwachung des Verkehrs von Arzneimitteln außerhalb von Apotheken (freiverkäufliche Arzneimittel), die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken sowie die arzneimittelrechtliche Überwachung von Tierhaltern.
Das Sachgebiet 15 (Gesundheits- und Veterinärwesen) ist mit Vollzugsaufgaben in diesem Bereich befasst. Die fachliche Zuständigkeit einschließlich der Überwachungstätigkeit vor Ort obliegt der Abteilung 6 (Amt für Veterinärmedizin und Lebensmittelsicherheit).
Hinweis:
Nach § 50 des Arzneimittelgesetzes bedarf es für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln der Sachkenntnis des Unternehmers oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss in jeder Betriebsstelle während der gesamten Öffnungszeit eine sachkundige Person anwesend sein. Sofern die erforderliche Sachkenntnis nicht im Rahmen eines Studiums oder einer Berufsausbildung (z.B. als „PTA“) erworben wurde, ist diese durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachzuweisen.
Ansprechpartner
Spalte mit Schaltflächen zum Ein- oder Ausblenden von Personendetails | Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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+49 8671 502832 | +49 8671 502 835 | Pater-Joseph-Anton Str.14: P2.04 | Albert.Herzog@LRA-aoe.de | |
Albert
Herzog
Zimmer: Pater-Joseph-Anton Str.14: P2.04
Telefon: +49 8671 502832
Fax: +49 8671 502 835
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+49 8671 502831 | +49 8671 502 71 831 | Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.01 | Petra.Hempel@LRA-aoe.de | |
Petra
Hempel
Zimmer: Pater-Joseph-Anton Str.14: P1.01
Telefon: +49 8671 502831
Fax: +49 8671 502 71 831
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Landratsamt Altötting - Außenstelle Pater-Joseph-Anton-Str. 14
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